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Matthias Höhn

Demokratiefeindliche Praxis der Bundesregierung endlich vom Tisch

Die Bundesregierung will auf die sogenannte Extremismusklausel bei der Förderung von Anti-Rechts-Initiativen verzichten. Bisher gibt es von Familienministerin Schwesig aber nur eine "interne Dienstanweisung". Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn:

Von der ehemaligen CDU-Ministerin Schröder eingeführt, verlangte die sogenannte Extremismusklausel von Projekten gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt das schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. So sollten angeblich "extremistische Strukturen" von der Mitarbeit ferngehalten werden. Dazu gehörte auch die offizielle Aufforderung an die Projekte gegen Rechts zur Durchleuchtung ihrer möglichen Kooperationspartner - unter Zuhilfenahme des Verfassungsschutzes. Dass diese unsinnige Klausel nun fallen soll, ist eine gute Nachricht.

Der Kampf gegen alte und neue Nazis, gegen Rassismus und Antisemitismus wäre ohne das Engagement und den Mut der vielen Vereine und Initiativen, ohne die vielen Einzelprojekte gar nicht denkbar. Dieses Engagement von vornherein unter Generalverdacht zu stellen, zu kriminalisieren und dadurch zu behindern ist demokratiefeindlich und fand immer unsere scharfe Kritik.

Schnellstmöglich muss aus der "internen Dienstanweisung" des Familienministeriums geltendes Recht werden - damit Unsicherheiten aufhören und wichtige Aufklärungsarbeit gegen Rechts nicht eingeschränkt wird.

DIE LINKE fordert zudem eine ausreichende finanzielle Unterstützung und Ausstattung der Initiativen gegen Rechts. Dazu müssen die Bundesmittel aufgestockt, statt abgeschmolzen werden.


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