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Klaus Ernst

Das Wohl der Wirtschaft über das Streikrecht

Den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zum Verbot eines Bahnstreiks kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Parteivorsitzender DIE LINKE:

Das Nürnberger Arbeitsgericht hebt das wirtschaftliche Wohl eines Unternehmens über ein demokratisches Grundrecht. Mit seiner Begründung, dass eine Einschränkung des Streikrechts eher hinzunehmen sei als ein wirtschaftlicher Schaden, wird das Streikrecht faktisch aufgehoben. Es ist ja gerade der Sinn eines Streiks, dem Arbeitgeber wirtschaftlichen Schaden anzudrohen bzw. zuzufügen, um ihn zum Einlenken in einer Tarifauseinandersetzung zu zwingen.

Die Deutsche Bahn missbraucht damit das Arbeitsgericht, um sich vor dem Widerstand der Beschäftigten, vor jahrelangem Personalabbau, Arbeitszeitverlängerung und Lohndumping zu schützen. Während sich die Beschäftigten nicht per einstweiliger Verfügung gegen eine Privatisierung wehren können, will die Bahn ihnen nun ihr letztes Mittel als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwehren, ihre Interessen wahrzunehmen.

Mit der Begründung des Arbeitsgerichts Nürnberg wäre jeder Streik, zum Beispiel auch in der Metallwirtschaft, rechtswidrig. Dieses Urteil ist mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und damit auf Streik nicht vereinbar.

Diese Entwicklung ist mehr als nur bedenklich. Es liegt in der Logik des Streikrechts, über wirtschaftlichen Druck Einfluss auf Unternehmen auszuüben. Wenn die Unternehmen zukünftig entscheiden können, wann, wo und mit welcher Intensität gestreikt wird, besteht das Streikrecht nur noch auf dem Papier.


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