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Katja Kipping

Bundessozialgericht bestätigt Auffassung der LINKEN

Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts zu den Kinderregelsätzen bei Hartz IV erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:

Das Bundessozialgericht hat zwar nicht die konkrete Höhe der Kinderregelsätze diskutiert, aber die Art und Weise wie sie festgelegt wurden, als verfassungswidrig bezeichnet.

Eine schallende Ohrfeige für die alte rot-grüne und die neue schwarz-rote Bundesregierung sowie eine Bestätigung der Auffassung der LINKEN: Kinderregelsätze können nicht von den Regelsätzen der Erwachsenen abgeleitet werden, sondern müssen sich an den spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung diesen Grundsatz endlich berücksichtigt und eine grundsätzlich überarbeitete Bedarfsableitung für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen vornimmt.

Ziel muss sein, Armut von Kindern und Jugendlichen auszuschließen und sie als eigenständige Personen mit eigenständigen Ansprüchen zu behandeln.  

DIE LINKE fordert in diesem Zusammenhang erneut die sofortige Anhebung der Kinderregelsätze auf rund 300 Euro und in einem zweiten Schritt die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung.              



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