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Fraktionsvorsitzende

Schuldenbremse ist Wachstumsbremse

Die Konferenz der Vorsitzenden der Fraktionen der LINKEN hat sich auf ihrer Tagung am 25. Juni 2010 in Wiesbaden mit der haushalts- und finanzpolitischen Situation der Bundesländer und den Ergebnissen einer Studie zu den Auswirkungen der Schuldenbremse befasst. Die Fraktionsvorsitzenden erklären dazu:

1. Der haushaltspolitische Handlungsbedarf zur Umsetzung der Schuldenbremse in Bund und Ländern beträgt derzeit ca. 96 Mrd. Euro bis 2014. Damit bestätigen sich die Einschätzungen ausgewiesener wirtschaftswissenschaftlicher Kritiker des neuen Staatsverschuldungsrechtes: Die Schuldenbremse wirkt prozyklisch, das heißt wachstumshemmend und krisenverschärfend. Eine Stabilisierungswirkung für die öffentlichen Haushalte ist vor diesem Hintergrund höchst zweifelhaft. Mehr als die Hälfte des Handlungsbedarfes soll durch unmittelbar nachfragerelevante Kürzungen erbracht werden. Damit verbindet sich das Risiko eines Wachstumsverlustes von mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

2. Um die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen, müsste jedes Bundesland sein strukturelles Finanzierungsdefizit ab 2011 jährlich um ein Zehntel zu reduzieren. Ein bemerkenswertes Ergebnis der Studie sind Modellrechnungen, die auf der Basis der der vorliegenden mittelfristigen Finanzpläne der Länder prognostizieren, dass bis 2013 zehn Bundesländer nicht in der Lage sind, die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen. Ausweislich ihrer Finanzpläne sind insbesondere nur diejenigen Bundesländer, deren Ministerpräsidenten in der Föderalismuskommission II am vehementesten für ein besonders hartes Schuldenregime eingetreten sind, am weitesten davon entfernte, ihre Defizite in dem vorgegebenen Maße abzubauen. Das betrifft vor allem die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

3. Insgesamt müssten die Länder ihre Defizite etwa um ca. 9,7 Mrd. Euro abbauen. Die wenigsten Länder haben den Defizitabbau bislang mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Der für Schleswig-Holstein vorliegende Maßnahmeplan einer Haushaltsstrukturkommission zeigt, dass ohne massiven Personalabbau, auch im Bereich der Lehrerstellen, dem Abbau von Bildungsangeboten, wie er in der Schließung von Studiengängen zu Ausdruck kommt, die Schuldenbremse derzeit nicht umsetzbar ist. Damit steht die Schuldenbremse dem Ziel, die Bildungsausgaben in Deutschland auf 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, um damit die Qualität des Bildungswesens insgesamt zu erhöhen, objektiv entgegen.

4. Um sozial- und bildungspolitisch schädliche Kürzungsmaßnahmen infolge der Sparmaßnahmen abzuwenden, sollte in einem ersten Schritt die einseitige Absenkung der Mehrwertsteuer für das Beherbergungsgewerbe zurückgenommen werden. Grundsätzlich ist eine nachhaltige Stabilisierung der finanziellen Situation der Länder nur über eine strukturelle Verbesserung ihrer Einnahmebasis möglich. Deswegen muss die steuerpolitische Privilegierung von Vermögen, Besitz, großen Unternehmen und hohen Einkommen in Deutschland beendet werden.

5. Es ist besorgniserregend, dass die unionsgeführten Regierungen der süddeutschen Bundesländer, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, den bestehenden Länderfinanzausgleich über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippen wollen. Dies ist eine Aufkündigung der bundesstaatlichen Solidarität und ein Versuch, ihre Finanzierungsdefizite auf Kosten finanzschwacher Länder zu bewältigen. Die politische Bestandsgarantie für den Länderfinanzausgleich war eine der Geschäftgrundlagen für die Entscheidung der Föderalismuskommission, die Schuldenbremse einzuführen. Die Ministerpräsidenten Seehofer, Koch und Mappus haben diese Garantie jetzt aufgekündigt. Sollte dieser Vorstoß gelingen, wäre dadurch eine wesentliche materielle Grundlage für den Bestand er Schuldenbremse weggefallen. Das Bundesverfassungsgericht wird daher nicht umhin können, sich im Falle der Annahme der Klage auch mit der Perspektive der Schuldenbremse zu befassen.

6. Ob die Schuldenbremse als Kernelement der Föderalismusreform II langfristig politischen und rechtlichen Bestand hat, ist aus unserer Sicht offener denn je. Gleichwohl sehen wir weiterhin erheblichen Reformbedarf in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen:

  • Wer die öffentlichen Haushalte ohne bildungs- und wirtschaftspolitisch kontraproduktiven Kürzungen stabilisieren und eine wirksame Eindämmung der Verschuldung sicherstellen will, muss das Steueraufkommen für Bund, Länder und Gemeinden dauerhaft erhöhen. Deswegen erneuern wir unseren Vorschlag, das Grundgesetz um eine Steuersenkungsbremse zu ergänzen: "Der Bund hat die Aufgabe, durch gesetzgeberische Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass für Bund und Länder eine auskömmliche gesamtwirtschaftliche Steuerquote gewährleistet wird. Für Gesetze, die eine Senkung der Steuereinnahmen an einer Stelle bezwecken, ist an anderer Stelle ein steuerlicher Ausgleich zu erbringen."
  • Die im Rahmen der Föderalismuskommission II eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung des Steuervollzuges sind Schritte in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus, um die mittelfristigen Potenziale vollzugsbedingter Steuermehreinnahmen von bis zu 11 Mrd. Euro zu erschließen, die sich durch die Einführung einer Bundesteuerverwaltung ergeben. Die Länder sollen dabei verbindlich in die Standortplanung der Finanzämter einbezogen werden.
  • Die Bildungsfinanzierung muss Gemeinschaftsaufgabe werden, das Kooperationsverbot in Artikel 104b ist aufzuheben. Die Einschränkung, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen nur in Bereichen gewähren kann, für die er die gesetzgeberische Zuständigkeit hat, verhindert den erforderlichen Ausbau insbesondere der Kita- und Ganztagsschulangebote.
  • Es besteht weiterhin Handlungsbedarf für eine sozialverträgliche Entschuldungsstrategie für Bund und Länder. Dazu sollte eine Bundesschuldenverwaltung eingerichtet werden, die einen Teil der Altschulden von Bund, Ländern und Gemeinden übernimmt. Die gesetzliche Grundlage muss sich am Prinzip des Lastenausgleichs orientieren.
  • Eine Ausdehnung des Steuerwettbewerbs zwischen den Ländern, etwa durch eine Übertragung von Hebesatz- oder Abschlagsrechten auf Gemeinschaftssteuern, sind aus Rücksicht auf das Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse abzulehnen. Wettbewerbsföderalistische Positionen stellen insgesamt keine sinnvolle Orientierung für die Fortentwicklung des deutschen Föderalismus.