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Mitgliederentscheid zur Vorbereitung des Bundesparteitags in Rostock

Die Landesverbände Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben beim Parteivorstand die Durchführung eines Mitgliederentscheides beantragt. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Vor fünf Jahren begann mit der vorgezogenen Bundestagswahl, dem Austritt von Oskar Lafontaine aus der SPD und den ersten Sondierungsgesprächen zwischen PDS und WASG die Geschichte der Partei DIE LINKE. In diesen fünf Jahren hat DIE LINKE nicht nur eine Vielzahl von Wahlerfolgen errungen, sondern begonnen, Politik und Gesellschaft nachhaltig zu verändern. Sie hat dazu beigetragen, die Herrschaft der neoliberalen Eliten zu erschüttern und den sozialen Kämpfen wieder eine Perspektive zu geben, die über den Kapitalismus hinausweist.

Das ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Es gehört zu ihren unabdingbaren Voraussetzungen, dass die verschiedenen Teile, aus denen die neue LINKE zusammenwächst, in Respekt und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Der Gründungsparteitag im Juni 2007 hat deshalb eine Reihe von Übergangsbestimmungen in der Satzung verankert, mit denen dieses Zusammenwachsen abgesichert wurde, darunter auch die Leitung der Partei durch zwei Parteivorsitzende. Diese Übergangsregelung läuft mit dem Parteitag 2010 aus.

Der Parteivorstand hat am 26. Januar 2010 einen Vorschlag für die personelle Besetzung des Geschäftsführenden Parteivorstands unterbreitet, der zwei Parteivorsitzende, vier stellvertretende Parteivorsitzende, zwei GeschäftsführerInnen und zwei Mitglieder mit besonderen Aufgaben für die Parteibildung vorsieht. Um diesen Vorschlag wählbar zu machen, ist eine Änderung der Satzung notwendig.

Die Antragsteller wollen diese Entscheidung auf eine möglichst breite Basis stellen. Daher legen sie ihren Antrag allen Mitgliedern der Partei zum Mitgliederentscheid vor.

Wir schlagen vor, die mindestquotierte Doppelspitze dauerhaft in der Satzung zu verankern. Außerdem soll dem Parteitag die Möglichkeit gegeben werden, für die nächsten 2 Jahre zwei BundesgeschäftsführerInnen zu wählen und diese Möglichkeit durch einfache Mehrheit für maximal weitere 2 Jahre zu verlängern. Ferner soll der Parteitag beauftragt werden, 2 Parteibildungsbeauftragte für die kommende Amtsperiode zu wählen. Schließlich beinhaltet der Vorschlag den Auftrag an den in Rostock zu wählenden Parteivorstand, bis zum Ende des Jahres 2011 eine Urabstimmung über ein durch eine Tagung des Bundesparteitags beschlossenes Parteiprogramm herbeizuführen.

Den Mitgliedern wird folgender Antrag zur Entscheidung vorgelegt:

Erstens:

  1. § 19 (Zusammensetzung und Wahl des Parteivorstands) wird in Abs. 1 S. 2 a) wie folgt geändert: "zwei Parteivorsitzende unter Berücksichtigung der Mindestquotierung,"
  2. In § 38 (Übergangsbestimmungen) wird ein Abs. 10 wie folgt eingefügt: "Bis zur Wahl des Parteivorstandes im Jahr 2012 werden zwei Bundesgeschäftsführer/innen unter Berücksichtigung der Mindestquotierung gewählt. Der Parteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass diese Übergangsregelung für weitere zwei Jahre verlängert wird."
  3. Der Rostocker Parteitag wird beauftragt, zwei Parteibildungsbeauftragte unter Berücksichtigung der Mindestquotierung in den im Jahr 2010 zu bildenden Parteivorstand zu wählen.

0 - Ja                    0 - Nein                 0 - Enthaltung

Zweitens:

Der vom Rostocker Parteitag zu wählende Parteivorstand wird beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2011 eine Urabstimmung über ein vom Parteitag beschlossenes Parteiprogramm herbeizuführen.

0 - Ja                    0 - Nein                 0 - Enthaltung