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Klaus Lederer, Kristina Vogt, Simone Oldenburg und Bodo Ramelow

Mit Vernunft die vor uns liegenden Herausforderungen bewältigen und das Land gerecht gestalten!

Die Krisen der vergangenen Jahrzehnte konnte Deutschland robuster als andere Länder bewältigen. Gründe dafür sind stabile demokratische Institutionen, bestehende Sozialpartnerschaften aus langfristig denkenden Unternehmen und handlungsfähigen Gewerkschaften, ein engmaschiges Sozialversicherungsnetz sowie die finanziellen Möglichkeiten, durch Krisen- und Konjunkturpakete gegenzusteuern.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins auf die Ukraine, den wir auf das Schärfste verurteilen, und die daraus resultierende Energiekrise haben nach dem Brexit, dem amerikanisch-chinesischen Handelskonflikt und der CoVID-19-Pandemie die Schwächen globalisierter Ökonomien, auch des deutschen Wirtschaftsmodells, offengelegt.

Angesichts dessen und aufgrund der Kopplung von steigenden Energiepreisen, spürbarer Inflation und der sich daraus in den mittleren und unteren Einkommensgruppen zuspitzenden sozialen Lage, und Rezessionsbefürchtungen greifen Ratlosigkeit und Angst um die Zukunft immer weiter um sich.

Dem muss die Politik wirksam und zügig begegnen. Mut und Vernunft sowie ein klarer Kompass, der die Richtung zu sozialer Gerechtigkeit weist, sind Schlüssel zum Handeln. Es gibt Lösungsvorschläge, die umzusetzen sind, um Panik und Katastrophenszenarien zu beenden.

Während Populist:innen im Schulterschluss mit Rechtsextremen und Verschwörungsideologen einen „Winter der Angst“ herbeisehnen, antworten wir mit Solidarität und Miteinander. Unser Ziel ist verantwortungsvolles Regierungshandelns. Die Bekämpfung der Energiearmut wird eine neue gesellschaftliche Herausforderung. Wir brauchen eine soziale Energiewende. Von der Energiewende darf niemand ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde haben wir Vertreter:innen der Partei DIE LINKE in den Landesregierungen von Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen im April dieses Jahres bereits den Vorschlag für ein „Sondervermögen für Energiesicherheit, Energiesouveränität und ökologische Transformation“ unterbreitet. Die Aktualität dieser Forderung ist ungebrochen, die Umsetzung eines solchen Sondervermögens weiterhin so realistisch wie notwendig.

Es geht erneut um Resilienz, also die Herausbildung und Stärkung derjenigen Kapazitäten, die nötig sind, um unsere Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die gegenwärtigen Schocks und Belastungen als demokratischer und sozialer Rechtsstaat zu bewältigen. Abermals zeigt sich die Bedeutung der langfristigen Ausstattung und Erhaltung öffentlicher Infrastrukturen der Teilhabe, die allen zugänglich sind, keinen unmittelbaren Gewinn abwerfen, von denen aber in normalen und in Krisenzeiten erwartet wird, dass sie verlässlich funktionieren und in der Stadt und auf dem Land gleichwertige Lebensverhältnisse garantieren. Diese Form der Daseinsvorsorge wurde zu lange vernachlässigt und erst im Ergebnis der jüngeren Krisen wieder begonnen zu reaktivieren.

Und es geht darum, weltweite Sicherheit zu garantieren. Die multipolare Weltordnung, in der wir uns befinden, benötigt stärker denn je Offensiven für Abrüstungs- und Gewaltverzichtverträge, mehr Diplomatie und Verlässlichkeit. Die unverhohlene Drohung Putins mit dem atomaren Erstschlag macht deutlich, wie notwendig das Ziel einer atomwaffenfreien Welt ist. Anfang 2021 trat der von der UN-Vollversammlung beschlossene Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Deutschland sollte diesen Vertrag endlich unterzeichnen.

Die Ampelregierung hat mit den bisherigen zwei Entlastungspaketen und dem Entwurf des dritten Entlastungspakets den Willen zur Krisenbewältigung demonstriert. Die tatsächliche Fähigkeit, die Krise zu bewältigen, setzt aber grundsätzliche Entscheidungen über den Kurs voraus. Die Widersprüche zwischen SPD und Grünen einerseits und der FDP andererseits verhindern einen solchen klaren Kurs. Der Umgang mit der Schuldenbremse ist dafür ein deutlicher Beleg. Die Kritik am starren Festhalten an der Schuldenbremse ist Ausdruck ökonomischer Vernunft. Denn so wie der Bund während der Corona-Pandemie durch das Öffnen der fiskalischen Schleusen den Kapitalstock und das Beschäftigungskapital der Wirtschaft schützte, um vermeidbare Verluste bei den Produktionskapazitäten zu verhindern, müssen der Bund und abgestuft nach ihrer Finanzkraft auch die Länder auch jetzt handeln, weil die sonst im Nachgang erforderliche fiskalische Konsolidierung viel massivere Einschnitte erfordern würde. Kurzum: Die Schuldenbremse muss ausgesetzt werden.

Wenn wir in der Welt der Gegenwart mit ihren multiplen Krisen von Mut und Vernunft als einem Schlüssel zu verantwortungsvollem und solidarischem Handeln sprechen, heißt das aber auch und vor allem, endlich die Notwendigkeit zu erkennen, eine stabile Preispolitik am Energiemarkt mit der für unsere Erde überlebenswichtigen Dekarbonisierung von Wirtschaft, Industrie und Energiesektor zu koppeln. Nur so kann es uns gelingen, ganzheitliche Ansätze zu entwickeln, bei denen Energieversorgungssicherheit für alle Menschen und Klimaschutz keine einander ausschließenden Gegensätze mehr sein müssen.

Zur Erreichung dieses Zieles bedarf es eines ganzen Maßnahmenbündels und insbesondere der Bereitschaft, die ausgetretenen Pfade zu verlassen, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erst zur kritischen Lage der Gegenwart geführt haben:

 

  1. Sowohl der Energiemarkt als auch die gesamte Energieinfrastruktur und -produktion entlang einer Trias aus Dezentralität, Regenerativität und Regionalität müssen neu geordnet und in Bürgerhand überführt werden. Gerade Energie, die in den Kommunen innovativ, nachhaltig und gemeinschaftlich produziert wird, kann Preisexplosionen verhindern und Energie wirklich für jede:n Bürger:in bezahlbar machen. Erweitert um lokale Energiezentren, die aufeinander abgestimmt die gesamte Bandbreite regenerativer Energieerzeugung – von Biomasse über Photovoltaik, Solar- und Geothermie, bis hin zu Windkraftanlagen – nutzen, werden wir in die Lage versetzt, die gegenwärtigen Mangellagen und Abhängigkeiten in ein neues ökosoziales Energiesubsidiaritätsprinzip zu transformieren. Für die Dekarbonisierung und schonende bzw. sinkende Inanspruchnahme fossiler Energieträger braucht es eine umfassende Wärmewende und Transformation der Produktion und Prozesswärme von Unternehmen. Überdies sind bezahlbare und vor allem flächendeckende Nahverkehrsangebote auch und gerade im ländlichen Raum nötig. Nur mit einer umfassenden Mobilitätsgarantie, die für alle Menschen – egal, ob in Stadt oder Land – gleichermaßen gilt, können wir alle mitnehmen, die heute noch auf PKW angewiesen sind und damit die horrenden Spritpreise zu tragen haben.
  1. Parallel zum Ausbau erneuerbarer Energien muss auch der Netzausbau erfolgen. Die Netzausbaukosten müssen endlich auch bei den Verteilnetzen fair verteilt werden. Aufgrund der hohen Netzentgelte zahlen diejenigen die höchsten Strompreise, die Wind- und Solarparks direkt vor der Haustür haben. Wir wollen Kommunen im Umfeld von Windparks so beteiligen, dass spürbar für die Gemeinschaft Vorteile erwachsen. Es soll deutlich werden, dass erneuerbare Energien einen Mehrwert über den Klimaschutz hinaus darstellen. Dass Geld daraus entstehen kann für die neue Kita oder die Schulsanierung. Sozial gerechte Kostenverteilung und Nachteilsausgleich sind fundamental für die Akzeptanz solcher Anlagen.
  1. Zur Umsetzung dieser Konzepte sind flankierende Maßnahmen vonseiten des Bundesgesetzgebers nötig. Die regenerativen Energien müssen als Regelenergie ausgewiesen und ihr Ausbau massiv gefördert werden. Zu dieser Förderung gehört auch der zügige Abbau von Finanzierungshemmnissen in den Förderprogrammen für Photovoltaik und Biogas, die bislang bei weitem nicht ihr mögliches Potenzial ausschöpfen können. Zugleich müssen die Bedingungen für „Power to Heat“-Lösungen zur Vermeidung der Abregelung von erneuerbaren Energien verbessert werden. Es macht keinen Sinn, Energie aus anderen Ländern teuer und zum Teil umweltschädlich zu importieren, aber die heimischen Potenziale nicht ausreichend auszuschöpfen.
  1. Wir kommen  nicht umhin, in Zeiten der Energieversorgungsunsicherheit massiv in den Energiemarkt einzugreifen. Der Politik kommt hier die Aufgabe zu, die Marktförmigkeit und Profitorientierung der Energiekonzerne zugunsten einer solidarischen Verteilung der Lasten zu durchbrechen bzw. einzuhegen. Mit Blick auf die hohen Spritpreise muss endgültig verhindert werden, dass Spekulanten eine Gewinnmarge nach der anderen durchbrechen, während die Bürger:innen mit einer Tankfüllung kaum mehr über die Woche kommen. Gleiches gilt für die Extraprofite der Energieproduzenten. Deutschland muss deshalb – wie andere Länder in Europa – die weder auf eigener Leistung noch auf Innovation beruhenden Extraprofite durch eine Übergewinnsteuer endlich abschöpfen und die Einnahmen zur Finanzierung der Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise einsetzen.
  1. Nötig sind konkrete strukturelle Entlastungsmaßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Der Blick muss dabei auf diejenigen Haushalte mit einem geringen Einkommen gerichtet werden. Aufgabe der Politik ist es nicht, Einspartipps oder Hinweise zum Gebrauch eines Waschlappens statt der Dusche zu geben, sondern denjenigen die Angst zu nehmen, die fürchten, ihre Energiekosten nicht mehr bezahlen zu können. Allein im Jahr 2020 wurde 4,2 Mio. Haushalten in Deutschland aufgrund von Zahlungsunfähigkeit mit Stromsperren und knapp einer weiteren Million Haushalten mit einer Gassperre gedroht. Mehr als eine Viertelmillion erhielten entsprechende Sperren. Erforderlich ist deshalb sowohl ein Energiepreisdeckel bei Gas-, Wärme- und Stromversorgung als auch ein Verbot von Strom- und Gassperren durch entsprechende Regelungen in der Stromgrundversorgungsverordnung bzw. der Gasgrundversorgungsverordnung sowie im Energiewirtschaftsgesetz. Zudem braucht es ein Moratorium für Wohnungskündigungen.
  1. Um dauerhaft – auch jenseits krisenförmiger Entwicklungen – Strom und Gas bezahlbar zu halten, müssen dringend endlich bei der Berechnung der Preise am Tagesmarkt die Herstellungskosten zum Maßstab genommen werden, nicht mehr die teuersten Energieträger als Preistreiber fungieren.
  1. Die derzeitige Entwicklung zeigt auch die negativen Folgen der Privatisierung von ursprünglich kommunalen Energieunternehmen. Bereits nach der Finanzkrise ab 2008 entstand aus den Haarrissen im Neoliberalismus eine Tendenz zur Rekommunalisierung von Unternehmen der Daseinsvorsorge. Es ist höchste Zeit: Die Gasumlage muss weg. Das Beispiel Uniper verdeutlicht, wir müssen weg von ideologisch geprägten Denkverboten, hin zu einer realistischen Bewertung, wann eine staatliche Beteiligung bzw. Eigentümerschaft richtig ist. Strom, Gas und Wasser gehören grundsätzlich in öffentliche Hand – Energiepolitik ist, wie wir auf eine harte Tour lernen, sowohl Daseinsvorsorge als auch Sicherheitspolitik, also öffentliche Aufgabe. Die Unterstellung von Wingas und VNG Gas unter öffentlichen Einfluss wäre auch der nötige Schritt, um erforderliche Umstiegsschritte hin zu regenerativen Energien, inklusive grünen Wasserstoff, wirksam zu gehen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund setzen wir als Vertreter:innen der Partei DIE LINKE in den rot-rot-grünen, rot-roten und rot-grün-roten Landesregierungen in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen u.a. folgende Maßnahmen zur sozial-gerechten Bewältigung der Energiekrise um:

 

Berlin:

In der vergangenen Woche hat die rot-grün-rote Koalition ein Entlastungspaket in Höhe von 800 Mio. bis 1,5 Mrd. Euro geschnürt. Die genaue Ausgestaltung und Höhe befindet sich in Abhängigkeit der Konkretisierung des Entlastungspakets III und wird sich in naher Zukunft zeigen.

Ziel ist es, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, sowohl passgenaue Entlastungen für die Berliner:innen zu schaffen, aber natürlich auch die öffentliche und soziale Infrastruktur zu schützen.

Dazu wird ein Härtefallfonds zur Verhinderung von Energie- und Gassperren eingerichtet.

Darüber hinaus hat die Berliner Koalition ein Kündigungsmoratorium aufgrund von Energiekostensteigerungen bei den Landeseigenen Wohnungsbauunternehmen beschlossen. Niemand soll aufgrund von finanziellen Problemen oder Zahlungsschwierigkeiten wegen zu hoher Energie- oder Betriebskosten seine Wohnung verlieren.

Gleichzeitig wird das Beratungsangebot gemeinsam mit den Trägern der Verbraucher-, Energie- und Schuldenberatungen massiv ausgebaut.

Solange auf Bundesebene noch nicht abschließend über energiepreisdämpfende Maßnahmen entschieden ist, wird die Möglichkeit eines Energiekostenzuschusses oder eines Stromrabatts für einen Berechtigtenkreis, der sich an den Einkommensgrenzen des Berliner Wohnberechtigungsscheins 180 orientiert, geprüft.

Außerdem wird nach weiteren Möglichkeiten gesucht, berlinpass-Inhaber:innen zu entlasten. Ganz konkret werden deshalb unmittelbar Leistungsanbieter in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung um Vergünstigungen für Transferleitungsempfangende gebeten.

Beschlossen ist zudem die Einführung eines 29-Euro-Tickets für die Monate Oktober, November & Dezember. Aber: Die Erwartungen an ein bundesweit vergünstigtes Anschlussangebot zur Entlastung der Bürger:innen sind hoch. Hier gilt es insbesondere eine soziale Staffelung der Tickets einzufordern und ganz besonders eine Reduzierung des Preises für Sozialtickets zu erreichen. Letzteres wird auf Landesebene auch in den anstehenden Tarifverhandlungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg eingebracht.

Mehrbelastungen, die den öffentlichen Liegenschaften durch die gestiegenen Energiepreise entstehen, werden durch eine in den Kernhaushalt eingestellte Energiekostenrücklage finanziert.  Damit wird ein großer Teil der öffentlichen Infrastruktur – von Bibliothek bis Universität – entlastet.

Darüber hinaus werden Zuwendungsempfangende (z.B. Unterkünfte wie Frauenhäuser) und soziale Dienstleister im Entgeltbereich (u.a. Schulen, Kitas, soziale Träger), die ein unabdingbar wichtiger Bestandteil der Berliner Sozialinfrastruktur sind, ebenfalls finanziell unterstützt. Gleiches gilt für Vereine, beispielsweise im Bereich Kultur und Sport.

Im Bereich Wirtschaft sind insbesondere auch kleine & mittlere Betriebe oder private Kulturbetriebe von den steigenden Energiekosten betroffen – hier wird das Land auf den Bundeshilfen aufsetzend, ein eigenes Darlehensprogramm in Form von Liquiditätshilfen auf den Weg bringen. Zudem wird es nachrangig zu den Bundeshilfen, eine Berliner Energiekostensoforthilfe für Unternehmen geben.

Nicht zuletzt bedarf es neben finanzieller Entlastungsmaßnahmen auch einer Unterstützung auf zivilgesellschaftlicher Ebene. Mit dem „Netzwerk der Wärme“ werden in Berlin Orte der Begegnung und des sozialen Austausches, die bereits existieren, beispielsweise Bibliotheken, Jugend- oder Seniorenfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren usw. enger zusammengebracht und Angebote ausgebaut.

 

Bremen:

Die rot-grün-rote Koalition in Bremen hat bereits am 10.Juni eine Initiative für eine Übergewinnsteuer im Bundesrat eingebracht und damit bundesweiten Debatte beigetragen, die schließlich zur versprochenen Begrenzung von „Zufallsgewinnen“ im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung geführt hat. Der Bremer Landtag hat mit den Stimmen der Koalition die Einführung eines bundesweiten Gaspreisdeckels für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen gefordert. Der Landtag hat den Senat ebenfalls aufgefordert, das Personal in der Wohngeldstelle zu erhöhen, den Härtefallfonds gegen Strom- und Energiesperren auszubauen, Balkon-Solaranlagen zu bezuschussen sowie ein Förderprogramm zum Austausch von stromfressenden Kühlgeräten zu entwickeln.

Aktuell bringt Bremen eine Bundesratsinitiative ein, die die Bundesregierung auffordert, kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen stärker zu entlasten und die Möglichkeiten des EU-Krisenrahmens für nationale Beihilfen endlich auszuschöpfen. Der Bremer Senat hat 10 Mio. Euro für erste Haushaltsauswirkungen der Energiepreiskrise zur Verfügung gestellt. Was ein größeres Entlastungspaket des Landes betrifft, befindet sich die Koalition noch in der Diskussion.

Die Koalition wird einen Klimafonds auflegen, um zentrale Projekte zur Klima- und Energiewende zu finanzieren. Dabei geht es u.a. um bereits beschlossene Projekte zur Dekarbonisierung der Stahlproduktion, Wasserstoffproduktion- und infrastruktur sowie Entwicklung von wasserstoffbetriebenen Antrieben in der maritimen Wirtschaft bzw. klimaneutralem Fliegenum Bremen zum führenden Wasserstoffstandort in Nordwesteuropa zu machen. Gleichzeitig werden diese Maßnahmen durch Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen flankiert, um niemanden bei der Transformation auf der Strecke zu lassen.

Als Beitrag zur Energieeinsparung hat die Landesregierung die Beheizung und Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden abgesenkt bzw. reduziert. Geringverdienende werden darauf hingewiesen, dass sie bei hohen Nachzahlungen Anspruch auf aufstockendes ALG II haben. Als erste Unterstützungsmaßnahme für den Bereich der Gastronomie wurde der Erlass der Gebühren für die Außengastronomie erneut verlängert.

 

Mecklenburg-Vorpommern:

Die Landesregierung wird in der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz den Vorschlag für einen Energiepreisdeckel einbringen. Ein Modell zur Begrenzung von Energiepreissteigerungen für Gas, Strom und Wärme soll zentraler Beitrag sein, um Planungssicherheit und Versorgungssicherheit von privaten Haushalten, sozialen, kommunalen und kulturellen Einrichtungen sowie Unternehmen zu schaffen.

Mecklenburg-Vorpommern leistet einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland. Es wird weit mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert, als im Bundesland selbst verbraucht wird. Wir werden den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Es wird alles unternommen, um Alternativen zu russischen Energielieferungen zu schaffen. Dafür wird der Aus- und Umbau der Häfen in Rostock und Lubmin, die Ertüchtigung und Erweiterung von Pipelines und weiterer Infrastruktur zügig umgesetzt. Noch im Dezember soll über ein schwimmendes LNG-Terminal des Unternehmens Deutsche ReGas von Lubmin aus Gas für die Versorgung Deutschlands fließen. Per Pipeline wird über den Hafen Rostock Öl für die Versorgung der PCK-Raffinerie Schwedt geliefert werden. Zunächst kann damit die Hälfte der nötigen Kapazität abgesichert werden. Mit der Ertüchtigung werden es 75 Prozent sein.

Mit 10 Mio. Euro werden Mieterinnen und Mieter mit einem Zuschussprogramm zum Errichten von Balkonkraftwerken (Photovoltaikanlagen bis 600 W) unterstützt.

100 Mio. Euro werden für den Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt.

30 Mio. Euro stehen in einem Härtefallfonds bereit, um in Not geratenen Menschen und Unternehmen in besonderen Härtefällen zu helfen. Das 365-Euro-Ticket für Auszubildende wurde verstetigt, für Seniorinnen und Senioren wird es ab 2023 eingeführt. Nun wollen wir es auf alle Fahrgäste, die den Nahverkehr innerhalb des Landes nutzen, ausweiten. Ab 2024 wird ein landesweites Rufbussystem dafür sorgen, dass kein Dorf mehr abgehängt ist.

Wir werben für Mehrheiten für Bundesratsinitiativen zur fairen Kostenverteilung beim Ausbau der Verteilnetze, eines Schutzschirms für Stadtwerke und soziale Wohnungsunternehmen sowie der Stärkung des Mieterschutzes.

 

Thüringen:

Mitte Oktober wird der Landtag über die Neugestaltung des bisherigen Sondervermögens zur Überwindung der Corona-Krise zu einem Energie-Sondervermögen beraten, die sowohl von der rot-rot-grünen Koalition als auch der CDU beantragt wurden. Die genaue Ausgestaltung und Höhe befindet sich in Abhängigkeit der Konkretisierung des Entlastungspakets III.

Zur Absicherung der Finanzierungserfordernisse der gewerblichen Wirtschaft stehen die Bürgschaftsprogramme des Freistaats (insb. TAB-Bürgschaftsprogramm und Landesbürgschaftsprogramm) zur Verfügung. Die Bürgschaftsrichtlinien wurden zudem mit Wirkung ab 01.08.2022 um einen Abschnitt erweitert, der für Unternehmen, die von der Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie daraus folgenden Wirtschaftssanktionen betroffen sind, höhere Bürgschaftsquoten von bis zu 90 % vorsieht.

Der im TAB-Bürgschaftsprogramm und im Landesbürgschaftsprogramm enthaltene grundsätzliche Förderausschluss für kommunale Unternehmen wird vorübergehend für kommunale Energieversorger und Stadtwerke ausgesetzt. Damit können auch sie durch TAB- und Landesbürgschaften unterstützt werden.

Die energieintensive Glasindustrie mit immerhin rund 7.000 Thüringer Beschäftigten wird bei der Umstellung von Gas auf Strom aus erneuerbaren Energien unterstützt und der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur beschleunigt.

Die Energieberatung bei der Sanierung im Gebäudebereich wird intensiviert und gemeinsam mit der Verbraucherzentrale das Energiespar-Check-Programm umgesetzt. In einem Runden Tisch wird derzeit die Umsetzung eines Strom- und Gassperren-Moratoriums erörtert.

Bereits im Dezember 2021 beantragte Thüringen im Bundesrat ein Maßnahmenpaket zur Energiepolitik, darin enthalten sind u.a. Haushaltsenergieaufschlag für Berechtigte in den Rechtskreisen des SGB II und SGB XII, Moratorium für Strom-/Gassperren

 

Unterzeichnende:

Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Simone Oldenburg, stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Bildung und
Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin