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Information des Geschäftsführenden Parteivorstandes

Der Geschäftsführende Vorstand nahm auf seiner Beratung vom 2. August 2010 u.a. zu den Medienberichten zu Ermittlungen gegen Klaus Ernst sowie zu den Vergütungen hauptamtlicher Funtionsträgerinnen und Funktionsträger des Parteivorstandes Stellung. In diesem Zusammenhang wurden zwei Beschlüsse gefasst:

1. Aufgrund von Medienberichten sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Klaus Ernst bekannt geworden. In diesen Ermittlungen geht es um die notwendige Abgrenzung von mandatsbezogenen Reisekosten. Der Geschäftsführende Parteivorstand unterstützt Klaus Ernst in seinem Bemühen, diesen Vorgang zügig einer Klärung zuzuführen.

Der Geschäftsführende Parteivorstand betont, dass sich Klaus Ernst in keiner Weise persönlich bereichert hat. Versuche, dies zu unterstellen, weisen die Mitglieder des Geschäftsführenden Parteivorstandes zurück.

Der Geschäftsführende Parteivorstand verwahrt sich gegen Versuche der politischen Instrumentalisierung dieses Vorgangs gegen DIE LINKE. Die medialen Angriffe auf Klaus Ernst stellen Angriffe auf DIE LINKE dar, die es von sich zu weisen gilt.

2. Der Geschäftsführende Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass es trotz klarstellenden Beschlusses des Parteivorstandes vom 4. Juli 2010 in der Partei weiterhin Diskussionsbedarf und Nachfragen bezüglich der Hauptamtlichkeit von Mitgliedern des Geschäftsführenden Parteivorstandes gibt.

Der Geschäftsführende Parteivorstand wird darum auf der geplanten gemeinsamen Beratung mit den Landesvorsitzenden bzw. LandessprecherInnen am 6. September 2010 darüber die Verständigung suchen und die vom Parteivorstand gefassten Beschlüsse zur Hauptamtlichkeit erläutern.

Zugleich betonen wir, dass keine Funktionsträgerin und kein Funktionsträger des Parteivorstandes, die hauptamtlich diese Funktion ausüben, anders vergütet werden, als die hauptamtlichen Mitglieder vorheriger Parteivorstände. Klaus Ernst wird nicht anders bezahlt oder höher vergütet als vorherige Parteivorsitzende.

An die Mitglieder und FunktionsträgerInnen der Partei richtet der Geschäftsführende Parteivorstand die Aufforderung, die Diskussion über die Hauptamtlichkeit von Parteifunktionen bzw. deren Vergütung nicht über die Medien auszutragen.