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Klaus Ernst

Hartz IV - die Bundesregierung handelt verfassungswidrig

Pressestatement des Vorsitzenden der Partei DIE LINKE, Klaus Ernst, im Berliner Karl-Liebknecht-Haus

Langsam sickert es durch, was die Bundesregierung zur Anhebung der Hartz IV-Gesetze vorhat. Die Bundesregierung will den Regelsatz offensichtlich auf 370 Euro erhöhen. Ich möchte hier eindeutig und klar sagen, dieses Verfahren ist verfassungswidrig und das Ergebnis auch die Höhe.

Es kann nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht auf der einen Seite sagt, das Verfahren muss transparent sein, und dann verhandelt Frau von der Leyen mit den Ministerpräsidenten der Länder eine irgendwie geartete Summe und da kommen dann eben die 370 Euro raus. Das ist absolut unakzeptabel, und es bedeutet, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts in keiner Weise eingelöst worden sind. Mit einem Regelsatz von 370 Euro wird der gegenwärtige Zustand fortgeschrieben: Hartz ist Armut per Gesetz für die Betroffenen.

Wir wissen gleichzeitig, dass geplant ist, den Kommunen freie Hand zu geben bei der Festlegung der Sätze für die Unterkunft. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung eine Senkung der Alimentierung der Arbeitslosengeld II-Bezieher insgesamt vorhat. Das ist aus unserer Sicht in keiner Weise akzeptabel. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Regelsatz, den Frau Nahles ins Spiel gebracht hat - 400 Euro - genauso wenig transparent ist und genauso wenig den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, wie das, was gegenwärtig von der Bundesregierung geplant ist.

Wir haben vom Verfassungsgericht eine Vorgabe. Diese Vorgabe heißt, dass sozio-kulturelle Existenzminimum ist zu ermitteln und zu schützen. Das macht weder die Bundesregierung mit ihrem Pferde- und Kuhhandel mit den Ministerpräsidenten noch Frau Nahles.

Wir rufen deshalb zu einem gesellschaftlichen Bündnis auf, das dazu führen soll, tatsächlich zu vernünftigen, verfassungskonformen Regelsätzen in der Bundesrepublik zu kommen. Und ich rufe außerdem SPD und Grüne dazu auf, gemeinsam mit uns eine Normenkontrollklage zu prüfen, um im Ergebnis verfassungskonforme Regelsätze für Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu erreichen.