Zum Hauptinhalt springen

"Flugaffäre" Klaus Ernst - Wie kam der Spiegel an Ernsts Terminkalender?

Minutiös zeichnete der "Spiegel" im Mai die Aktivitäten des Linkspartei-Chefs Klaus Ernst nach - und erhob den Vorwurf, er habe Flüge zu Unrecht auf Steuerzahlerkosten abgerechnet. Aber woher hatte das Magazin die Daten?

Zwischen dem "Spiegel" und der Linkspartei herrscht dicke Luft. Wieder einmal. Im vergangenen Jahr hatte das Nachrichtenmagazin eine angebliche Affäre Oskar Lafontaines öffentlich gemacht. Diesmal geht es um Klaus Ernst, Lafontaines Nachfolger im Parteivorsitz. Detailliert zeichnete das Magazin im Mai die Aktivitäten Ernsts nach und warf ihm vor, Flüge zu Unrecht über den Bundestag abgerechnet zu haben.

Seitdem treibt Ernst die Frage um, woher der "Spiegel" eigentlich so genau wusste, welche Reiseziele er hatte. Sein Verdacht: Redakteure des Magazins hätten illegal auf seinen elektronischen Terminkalender zugegriffen und seine gesamten Termine als Bundestagsabgeordneter ausgespäht. Der "Spiegel" weist diesen Vorwurf auf Anfrage strikt zurück. Frank Hornig, verantwortlich im Berliner "Spiegel"-Büro für die Berichterstattung über Ernst: "Wir sind nicht in den Computer von Klaus Ernst eingedrungen."

Tatsächlich führte Ernst seinen Terminkalender nicht auf seinem Computer, sondern auf einer passwortgeschützten - und inzwischen stillgelegten - Website namens keinefreizeit.de. In der Statistik der Site, die jeden Zugriff verzeichnet, wird im Mai 2010 zwei Mal der Server "igate.spiegel.de" genannt. Dieser Server ist unter dem Spiegel-Verlag in Hamburg registriert. Was Ernst irritiert: Dass das Magazin am 22. Mai erstmals den Verdacht thematisiert hat, der "Vielflieger" und Porsche-Fahrer Ernst könnte bei seinen Reisen gemogelt haben, um sich die Kosten beim Steuerzahler wieder zu holen. Der "Spiegel" berief sich auf "interne Unterlagen", die ihm vorlägen.

Die Daten der "internen Unterlagen" wiederum decken sich wortwörtlich mit den Eintragungen in Ernsts Kalender. Ein Beispiel. Das Blatt schreibt über einen Flug von Ernst nach Frankfurt am 13. Dezember 2009: "Am Morgen [...] ließ er sich von der Fahrbereitschaft des Bundestags zum Flughafen Tegel kutschieren. Abflug um 8.40 Uhr nach Frankfurt am Main. Um 10.15 Uhr begann die Aufsichtsratssitzung der SKF GmbH im Raum 'Rom' im Airportclub des Airport Conference Center." Genau so ist der Termin auch in Ernsts Kalender. Die Wortgleichheit lässt sich laut Ernst auch noch an anderen Stellen belegen. Etwa bei einem Termin am 17. März 2009, über den sowohl der "Spiegel" als auch Ernsts Kalender übereinstimmend berichten, "Parteichef Bisky hat zu einer vertraulichen Runde ins Lokal Habel Weinkultur gebeten".

Wie die Daten von A nach B kamen - auf diese Frage gibt es allerdings verschiedene denkbare Antworten. Möglich ist, dass der Terminkalender mit dem richtigen Passwort geöffnet wurde. Das Passwort ist den engsten Mitarbeitern von Ernst in Partei, Fraktion und Wahlkreis bekannt. Vielleicht wurde dem "Spiegel" der Code zugespielt. Vielleicht wurde auch einer eine elektronische Kopie des Kalenders gezogen und weitergereicht. Das Motiv für eine solche Tat liegt auf der Hand: Um die Berufung von Ernst zum Parteichef gibt es parteiintern heftige Diskussionen. Vor allem die Genossen in den ostdeutschen Landesverbänden der Linken stören sich heftig daran, dass er zu seiner Abgeordneten-Diät (7668 Euro) noch 3500 Euro im Monat zusätzlich von der Partei bekommt und zudem als Mitglied des Fraktionsvorstands eine Zulage von 1913 Euro.

Vor dem Hintergrund des Verdachts, dass der Spiegel Zugriff auf seinen elektronischen Terminkalender gehabt haben könnte, hat Ernst seinen Parteifreund Wolfgang Nešković um eine rechtliche Beurteilung des Vorgangs gebeten. Nešković war bis Juni 2010 stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags und rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Er sitzt im Parlamentarischen Kontrollgremium und war früher Richter am Bundesgerichtshof.

Der rechtliche Vermerk dieses Experten kommt zu dem Ergebnis: "Gegen Mitarbeiter des Spiegels könnte ein Anfangsverdacht bestehen, sich wegen des Ausspähens von Daten gem. §202a StGB strafbar gemacht zu haben, indem sie sich Zugriff auf den Terminkalender von Klaus Ernst verschafften." Daten-Spionage, die mit Überwindung der Zugangssicherung sich unberechtigten Zugriff verschafft, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Bei den von Ernst auf seinem Terminkalender gespeicherten Daten, so Nešković, handele es sich eindeutig um Daten, auf die der Paragraph 202a zutreffe. Sie seien schließlich durch ein Passwort gesichert gewesen. Dadurch, dass die Aufruf-Statstik eine dem Spiegel zuzurechnende IP-Adresse aufweise, "liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Mitarbeiter des Spiegel sich Zugang zu den Daten verschafft haben."

Wichtig allerdings ist aus der Sicht des Ex-Bundesrichters, ob der Zugriff durch Hacking erfolgte oder aber gelang, weil der "Spiegel" das Passwort kannte. Letzteres würde den gesetzlichen Zugangschutz aufheben. Für die Klärung dieser Frage müsse die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die Mitarbeiter von Ernst in Fraktion, Bundestag und Wahlkreisbüro erklären geschlossen, dass sie das Passwort nicht weitergegeben haben. Zugriffe von Hackern, die sich das richtige Passwort "erschleichen", könnten allerdings ebenfalls strafrechtlich relevant sein.

Der Experte weist indes auch darauf hin, "dass die Veröffentlichung der Terminplanung einer Person der Zeitgeschichte [was Ernst zweifellos ist, Red.] nicht rechtswidrig ist." Was ein Abgeordneter wann und wo gemacht hat, darf berichtet werden. Offen ist dabei, wieweit rechtswidrig erlangte Informationen verwertet werden dürfen. Geprüft wird dann die Frage, ob der Informationswert der Daten gewichtiger ist als die durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung.

Konkret: Dies könnte der Fall sein, wenn die Berliner Staatsanwaltschaft Ernst tatsächlich nachweisen würde, dass er sich bei seinen Reiseabrechnungen über den Bundestag des Betrugs und Untreue schuldig gemacht hätte. Dies würde die – Veröffentlichung im öffentlichen Interesse rechtfertigen. Nešković warnt: Bei dieser Abwägungsfrage ist tendenziell davon auszugehen, dass sie zugunsten des öffentlichen Interesses ausgehen würde. ".

An diesem Punkt kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ins juristische Spiel. Nirgendwo ist festgelegt, welche Aktivitäten eigentlich zur Ausübung des Mandats bei einem Abgeordneten gehören und welche nicht. Für den Bundestag umfasst die Ausübung des Mandats "begrifflich alle Tätigkeiten..., die aus dem Abgeordnetenstatus folgen". Auf Staatskosten darf der Abgeordnete allerdings nicht reisen zu Aktionen, bei denen "ein Abgeordneter funktional nicht als Abgeordneter handelt". Wie die Sphären voneinander abzugrenzen seien und nachzuweisen, dass kein Mandatsbezug bestehe, sei "schwierig." Hinzu kommt, dass Mandatsbezug "auch in Mischfällen zu bejahen sei".

Beispiel: Ernst besuchte am 9. September 2009 die ZF Sachs AG in Friedrichshafen am Bodensee, bei der Ernst im Aufsichtsrat sitzt. Sie operiert unter dem Dach der ZF Friedrichhafen AG als einer der größten deutschen Autozulieferer. Mit am Tisch bei einer Aufsichtsratssitzung saß Hans-Georg Härter, Boss des Gesamtkonzerns. Zentrales Gesprächsthema der Sitzung war die Abwrackprämie, ihr Wegfall und die Auswirkungen auf die Autoindustrie insgesamt. Gesprochen wurde auch über die Krisensituation der Lkw-Branche.

Wie aus höchsten Konzernkreisen bestätigt wird, kam es zu einem intensiven, per Protokoll belegten längeren Dialog zwischen Härter und Ernst, bei dem Ernst aufgefordert wurde, in Berlin politisch zu handeln. Die unterschiedlichen Effekte der Abwrackprämie auf einzelne Hersteller und Lieferanten seien von der Politik bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es sei zu befürchten, dass vornehmlich Kleinwagen-Produzenten profitierten.

Für den "Spiegel" jedoch war der Flug nach Friedrichshafen, wo der Aufsichtsrat im Forschungs- und Entwicklungszentrum tagte, ein "fragwürdiger Trip." Vom Bodensee sei Ernst gegen 18 Uhr nach Berlin zurück geflogen, um an der Eröffnung des Oktoberfestes am Roten Rathaus in Berlin teilzunehmen, zu er sich angemeldet habe.

Für den Linksparteichef war das Gespräch in Friedrichhafen "natürlich intensiv mandatsbezogen". Und beim Oktoberfest sei er überhaupt nicht gewesen. Das sei lediglich in seinem Terminkalender vorgemerkt gewesen. Dass er nie die Absicht gehabt habe, hinzugehen, habe der "Spiegel" natürlich nicht wissen können.

Wir veröffentlichen diesen Text mit freundlicher Genehmigung des Autors Hans Peter Schütz