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Erneute Schlappe für Thüringer Schlapphüte

Bodo Ramelow, Mitglied des Parteivorstandes und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE, hat erneut einen Sieg im Rechtsstreit mit dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz davon getragen. Das Oberwaltungsgericht in Weimar hat beschlossen, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch das Landesamt rechtswidrig ist.

Die Behörde hatte sich mit Hinweis auf die Geheimhaltung geweigert, Bodo Ramelow weitere Akteneinsicht zu gewähren. Dies wies das Oberwaltungsgericht als unbegründet zurück. Das Gericht bemängelt zum einen die Rechtsvoraussetzungen und zum anderen die Geheimhaltungsbedürftigkeit. Darüber hinaus "leide die Sperrerklärung an weiteren Ermessensfehlern", stellt das Gericht fest.

"Der Beschluss zeigt erneut, dass der Thüringer Geheimdienst offenbar keinerlei Verhältnis zur Rechtstaatlichkeit hat und das Amt versucht, sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen. Die Verantwortung dafür trägt die Landesregierung, die einer Überwachung von Parlamentariern tatenlos zusieht", so Bodo Ramelow.