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Katja Kipping

Besserer Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower

Statement der Parteivorsitzenden Katja Kipping auf der Pressekonferenz im Berliner Karl-Liebknecht-Haus am 18. November 2013

Ich möchte anlässlich der heutigen Sitzung des Bundestages ein 10-Punkte-Programm zum besseren Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower vorstellen und zum zweiten die laufenden Informationen aus den Koalitionsverhandlungen kommentieren.

Zuerst zum Thema Whistleblowing: Whistleblowing ist ja nun in aller Munde. Mehr als einmal haben mutige Männer und Frauen Missstände aufgedeckt, auf Probleme hingewiesen, die Öffentlichkeit über Sachen informiert, die sie sonst womöglich nicht erfahren hätte. In der Regel müssen sich Whistleblower bzw. Whistleblowerinnen dazu mit Mächtigen anlegen, wenn sie Machenschaften aufdecken wollen. Bei Whistleblowing handelt es sich um eine gutgläubige Information aus Gewissensgründen, ein Hinweis auf Missstände. Für uns – das muss man ganz klar sagen – ist Whistleblowing kein Denunziantenakt, sondern ein Akt der Zivilcourage. Viele Beispiele sind bekannt. Es waren Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die auf Steuerhinterziehung aufmerksam gemacht haben. Wir verdanken mutigen Krankenpflegern Hinweise auf unhaltbare Zustände in Pflegeheimen. Wir verdanken mutigen Ärztinnen den Hinweis auf die Überlastungen in Krankenhäusern. Wir verdanken einer Whistleblowerin, wie Inge Hannemann, einer Mitarbeiterin aus einem Jobcenter in Hamburg, dass über die Zumutungen des Hartz-IV-Sanktionsregimes aufgeklärt wird. Wir verdanken einem mutigen Fahrer, dass überhaupt über vergammeltes Fleisch aufgeklärt worden ist und vieles andere mehr. Das prominenteste Beispiel für Whistleblowing ist gegenwärtig Edward Snowden. Er ist quasi das Gesicht des Whistleblowings geworden. Ohne seinen mutigen Einsatz wüssten heute viele in der Bundesrepublik nicht, dass ihre Emails womöglich ausgespäht werden. Ohne Edward Snowden wüssten wir nichts von dem Ausmaß der Machenschaften der NSA. Das Problem ist, dass man sich zwar über den Mut von Whistleblowerinnen und Whistleblowern freut, gern auch die Informationen, die daraus resultieren, aufgreift, allerdings die Mutigen mit starken persönlichen Einschränkungen und großen Gefahren zurückbleiben. Deswegen meinen wir, Whistleblowerinnen und Whistleblower gehören besser geschützt. Dazu schlagen wir zehn Punkte vor. Zum einen muss Whistleblowing gesetzlich geschützt werden. Das ist eine Grundvoraussetzung, damit man einen besseren Schutz garantieren kann. Wir meinen, es ist eine gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, die eine Bedrohung für Gesundheit, Leben, Freiheit oder Umwelt darstellen. Zum zweiten muss man Whistleblowerinnen vor arbeitsrechtlichen Vergeltungen schützen. Es muss also klar sein, dass jemand, nur weil er über Missstände aufklärt, nicht einfach entlassen werden kann. Zum dritten wollen wir Whistleblowerinnen und Whistleblower vor strafrechtlichen Verfolgungen schützen. Das heißt, es muss eine Möglichkeit geben, Hinweise in einem geregelten Verfahren zu geben, dass man in Folge dessen dann nicht wegen übler Nachrede und Ähnlichem belangt werden kann. Drittens wollen wir eine Entkriminalisierung von Publikationen. Z.B. Zeitungen, Magazine, die informieren, müssen davor geschützt werden, weil sie womöglich gezwungen werden, ihre Quellen offenzulegen. JournalistInnen, MedienmacherInnen dürfen nicht haftbar gemacht werden. Fünftens braucht es eine Ombutsstelle für Whistleblowerinnen und Whistleblower. Damit sollen verlässliche Gerichtswege garantiert werden. Sechstens meinen wir, anonymes Whistleblowing ist zu ermöglichen. Personen müssen selber entscheiden können, ob sie ihre Identität preisgeben. Wir meinen, die Identität der Betroffenen darf nicht ohne deren Zustimmung bekanntgegeben werden. Siebentens müssen Schadensersatzansprüche geregelt werden. Also wenn z.B. jemand aufgrund der Offenlegungen, die er gemacht hat, kriminalisiert wird, womöglich arbeitsrechtliche Einschränkungen hinnehmen musste, dann muss es am Ende dafür auch eine Art Schadensersatz geben. Achtens wollen wir Whistleblowerinnen und Whistleblower vor Verfolgung und Diskriminierung schützen. Neuntens soll es auch Beratungsstellen geben, nicht nur für Leute, die bereits als Whistleblower tätig waren, sondern auch für die Öffentlichkeit, Menschen, die sich informieren wollen, die unsicher sind, ob sie den Mut aufbringen, über einen Missstand zu informieren usw. Für all das braucht das natürlich Öffentlichkeit. Das ist ein kleiner Abriss, wie wir uns vorstellen können, Whistleblowerinnen und Whistleblower besser zu schützen. Ich möchte nochmal in Erinnerung rufen: In der vergangenen Wahlperiode hat es nicht nur vonseiten der LINKEN Initiativen gegeben, um Whistleblower besser zu schützen, sondern es gibt auch Gesetzesentwürfe von den Grünen und von der SPD-Fraktion. Insofern ist das natürlich jetzt auch eine kleine Empfehlung an die SPD, das Thema besserer Schutz vor Whistleblowerinnen und Whistleblower mit in die Koalitionsverhandlungen aufzunehmen.

Damit wären wir beim zweiten Thema, die laufenden Koalitionsverhandlungen: Da will ich zu zwei aktuellen Meldungen Stellung beziehen. Das eine ist die nun vereinbarte 30-Prozent-Frauenquote. Manuela Schwesig (SPD) hat das ja in einem bemerkenswerten Satz kommentiert: Es sei ihnen gelungen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der obersten Etage durchzusetzen. Nun kann ich sagen, Ja, 30 Prozent ist besser als Null Prozent. Aber wer es mit der Geschlechtergerechtigkeit ernst meint, müsste sich vor allen Dingen um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit auch jenseits der Chefetagen einsetzen. Also das Thema Lohngerechtigkeit muss auch für die unteren Gehaltsgruppen eine Rolle spielen. Damit wären wir wiederum beim zweiten Punkt, dem Mindestlohn. Aktuell gibt es Meldungen, dass der Mindestlohn erst im Jahr 2016 kommen soll. Da kann ich nur sagen, die SPD hat es in der Hand, ob der Mindestlohn im Jahr 2014 kommt oder auf das Jahr 2016 verschoben wird oder sogar noch später. DIE LINKE hat sich bereits auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigt. Der ist identisch mit dem, was schon mal unter Rot-Rot-Grün im Bundesrat verabschiedet worden ist. Wir werden in der ersten Sitzung des Bundestages, wo die Möglichkeit dazu besteht, den entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Die Abgeordneten der SPD hätten dann die Chance, dafür zu sorgen, dass bereits im Jahr 2014 ein Mindestlohn vor den schlimmsten Auswirkungen von Lohndumping schützt.