Rechenschaftsberichte
Der Parteivorstand, die Landesvorstände und die Vorstände der den Landesverbänden nachgeordneten Gebietsverbände sind verpflichtet, jährlich Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben und über das Vermögen der Partei zu legen. Die nach dem Parteiengesetz zu erarbeitenden Rechenschaftsberichte sind vom Vorstand der jeweiligen Gliederungsebene zu bestätigen. (Aus der Bundesfinanzordnung.)
Aktueller Rechenschaftsbericht
Frühere Rechenschaftsberichte
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- PDF 3 MBrechenschaftsbericht_die_linke_2010_komplett.pdf (Link öffnet ein neues Fenster)
- PDF 1 MBrechenschaftsbericht_die_linke_2011_komplett.pdf (Link öffnet ein neues Fenster)
- PDF 4 MBrechenschaftsbericht_die_linke_2012_komplett.pdf (Link öffnet ein neues Fenster)
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- PDF 4 MBrechenschaftsbericht_die_linke_2016_komplett.pdf (Link öffnet ein neues Fenster)
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- PDF 7 MBrechenschaftsbericht_die_linke_2018_komplett.pdf (Link öffnet ein neues Fenster)
- PDF 3 MBrechenschaftsbericht_die_linke_2019_komplett.pdf (Link öffnet ein neues Fenster)