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Bonner Parteitag

Bericht der Bundesfinanzrevisionskommission

an die 2. Tagung des 6. Parteitages am 22. und 23. Februar 2019

Die Bundesfinanzrevisionskommission (BFRK) wurde am 11. Juni 2017 auf der 2. Tagung des 5. Parteitages in Hannover in einer Stärke von neun Mitgliedern gewählt. Sie setzt sich zusammen aus fünf Genossinnen aus den Landesverbänden Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und vier Genossen aus den Landesverbänden Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Im Verlauf der Legislaturperiode arbeitete die BFRK stabil. Die zeitweisen Ausfälle von zwei Genossinnen (aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund der Tätigkeit als Wahlleiterin) wirkte sich auf die Anzahl der Prüfungen aus. Hinzu kommt, dass die Wahlperiode der BFRK bis zur Neuwahl nur 20 Monate beträgt.

Gemäß Parteiengesetz prüft die BFRK die Einnahmen und Ausgaben der Partei im Parteivorstand und in ausgewählten Landesverbänden. Die Prüfungen werden größtenteils geplant. Zusätzlich werden auch Antragsprüfungen vorgenommen, wenn Mitglieder dies beantragen und es in die Zuständigkeit der BFRK fällt. Da die BFRK ehrenamtlich arbeitet, war es nicht immer leicht, sofort und schnell mit entsprechender personeller Besetzung zu reagieren.

Im Mittelpunkt der Arbeit der BFRK standen die Entwicklung der Mitgliedsbeiträge und Mandats­trägerbeiträge und die Mitgliedergewinnung.

Ende 2018 betrug die vorläufige Zahl der Mitglieder 62 018. Ende 2017 waren es 62 298. Noch kompensieren die Eintritte die Austritte und die verstorbenen Mitglieder. Die Mitgliedergewin­nung und -entwicklung sollte nicht nur in Wahlkampfzeiten in den Fokus der Parteiarbeit in allen Landesverbänden gerückt werden.

Die BFRK stellt fest, dass die Entwicklung der Parteifinanzen in den vergangenen Jahren insge­samt eine positive Entwicklung aufweist. Die Summe der Mitglieds­beiträge stieg 2017 gegen­über 2016 von 9.631 T€ auf 10.042 T€, die Mandatsträger­beiträge stiegen von 4.636 T€ auf 4.844& T€. Nach wie vor gibt es zwischen den Landesver­bänden immer noch erhebliche Differen­zen. Das betrifft sowohl die Entwicklung des Beitrags­aufkommens als auch die Entwicklung des Durchschnittsbeitrages. Der Durch­schnittsbeitrag differiert zwischen 19,74 EUR/Monat im Landes­verband Brandenburg und 4,32 EUR/Monat im Landesverband Saar.

Dass die Beitragstabelle seit 2016 mit 3,- EUR Mitgliedsbeitrag beginnt, ist offensichtlich noch nicht in alle Gliederungen der Partei vorgedrungen. Deshalb empfiehlt die BFRK, das Online­eintrittsformular entsprechend zu ändern.

Positiv entwickelte sich das Spendenaufkommen. Es konnte 2017 gegenüber 2016 um 476 T€ auf eine Summe von 2.686 T€ erhöht werden.

Regelmäßig hat die BFRK auch den Anteil der beitragssäumigen Mitglieder und den Umgang mit diesen, gemäß Bundessatzung, geprüft. Dabei konnten wir feststellen, dass die Landesverbände ihre Anstrengungen erhöht haben, um deren Anteil dauerhaft zu senken.

Weiterhin war in den Prüfungen vor Ort und aus den Gesprächen mit den Schatzmeister/innen  abzuleiten, dass ein gewisser Teil der Unterschiede in den gezahlten Mitgliedsbeiträgen darauf zurückzuführen ist, dass es den Mitgliedern schwerfällt, den satzungsgemäßen Beitrag richtig zu ermitteln. Dazu hat die BFRK eine Handreichung zur Unterstützung der Arbeit der Kassiererinnen und Kassierer erarbeitet. Sie ist seit Januar 2014 Bestandteil der Buchhaltungs­richtlinie der Partei.

Die BFRK hat in der Bundesgeschäftsstelle des Parteivorstandes regelmäßig die Entrichtung des satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrages sowie des beschlossenen Mandatsträgerbeitrages durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments an den Partei­vorstand geprüft. Insgesamt ist festzustellen, dass die Abgeordneten ihre Mandatsträgerbeiträge größtenteils vereinbarungsgemäß zahlen. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jedoch nicht immer entsprechend der gültigen Beitragstabelle. Während sich Unterhaltsverpflichtungen beitragsmindernd auswirken können, sollten Nebeneinkünfte in die Berechnung des Mitglieds­beitrages einfließen.

Abgeordnete im Bundestag zahlen monatlich folgende Beiträge

  • 55 EUR - 1 Abgeordneter
  • 100 bis 149 EUR - 8 Abgeordnete(r)
  • 150 bis 199 EUR - 10 Abgeordnete
  • 200 bis 249 EUR - 32 Abgeordnete
  • 250 bis 299 EUR - 10 Abgeordnete
  • 300 bis 349 EUR - 5 Abgeordnete
  • 350 bis 399 EUR - 1 Abgeordnete(r)
  • 400 bis 499 EUR - 1 Abgeordnete(r)

Abgeordnete im Europaparlament zahlen monatlich folgende Beiträge

  • 100 bis 149 EUR - 2 Abgeordnete
  • 150 bis 200 EUR - 4 Abgeordnete
  • 350 bis 400 EUR - 1 Abgeordnete(r)

Sieben Mitglieder des Deutschen Bundestages weichen zurzeit von der getroffenen Vereinbarung zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen ab. Hier sollten unverzüglich die Gespräche zum Ausgleich der Rückstände und Abweichungen von der Vereinbarung geführt werden. Seit 2017 ist keine Anpassung erfolgt. Gemäß Vereinbarung hätten 15 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädi­gung gezahlt werden müssen.

Der ehemalige Bundesschatzmeister wollte mit den Mandatsträgern diese Ergebnisse aus­werten. Die Ergebnisse liegen der BFRK noch nicht vor.

Die BFRK hat im Berichtszeitraum die Abrechnung der Landtagswahlkämpfe und des Bundes­tagswahlkampfes, die Entwicklung der Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge, den Umgang mit beitragssäumigen Mitgliedern, die Einhaltung der Finanzordnung, der Reisekosten­ordnung und der Buchhaltungsrichtlinie geprüft.

Bei Prüfungen in Landesverbänden wurde festgestellt, dass mehrfach die Abrechnungstermine von Kreisverbänden gegenüber den Landesvorständen nicht eingehalten wurden. Die BFRK hat empfohlen, bei wiederholten Verstößen gegen die termingerechte Abrechnung den jeweiligen Kreisverbänden die Finanzhoheit vorübergehend zu entziehen. 

Die BFRK hat bei ihren Prüfungen in der Bundesgeschäftsstelle festgestellt, dass der Partei­vorstand regelmäßig durch den Bundesschatzmeister über die Plan-/Ist-Abrechnung der Einnah­men und Ausgaben des Parteivorstandes informiert wird. Die regelmäßige Information der Vorstände über die Finanzsituation sollte in allen Gliederungen der Partei auf der Tagesordnung stehen.

Weitere inhaltliche Schwerpunkte und Feststellungen bei den Prüfungen waren:

  • Die BFRK empfiehlt regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der Finanzpläne. Für notwendige Abweichungen oder Nachtragshaushalte sind entsprechende Beschlüsse zu fassen und zu dokumentieren.
  • Auf die Einhaltung der Abgabetermine der Finanzabrechnungen und Rechenschafts­berichte hinzuweisen, ist noch immer ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
  • Für die Erstattung von Reisekosten sind grundsätzlich vollständige Angaben erforderlich, insbesondere in wessen Auftrag und zu welchem Einsatzort gefahren wird (einschließlich Einladungen/Programmabläufe). In jedem Falle sind die festgelegten Fristen für die Ab­rechnung der Reisekosten einzuhalten. Die zwei verschiedenen Reisekostenordnungen im Parteivorstand für ehrenamtlich Tätige und Mitglieder des Parteivorstandes sind schnellstmöglich in einer Ordnung zusammenzufassen. Das wurde bereits im Bericht zur Prüfung des Parteivorstandes im November 2017 empfohlen.
  • Für alle Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich die Formulare der Partei zu verwen­den.
  • Dauerschuldverhältnisse in Kreisverbänden bedürfen der Zustimmung durch die zustän­digen Landesvorstände. Für die Untervermietung von Büroräumen durch Parteigliede­rungen an Abgeordnete der Partei sind korrekte Mietverträge erforderlich.
  • Vorschüsse sind spätestens nach 8 Wochen abzurechnen bzw. zurückzuzahlen.
  • Die Belege müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet geführt werden und einen Verweis auf den jeweiligen Beschluss, die Regelung oder den dazugehörigen Ver­trag enthalten.
  • Damit sich sachverständige Dritte schnell und ohne fremde Hilfe in der Buchführung zurechtfinden sollen, ist es wichtig, bei einer Zusammenfassung von Ausgabebelegen (Kassenbons) die Ausgaben zu markieren, die zu einer Buchung zusammengefasst wur­den. Es sollte eine Aufstellung der zusammengefassten Ausgaben gemacht werden.

Im Berichtszeitraum hat die BFRK neben zwei Prüfungen in der Bundesgeschäftsstelle des Parteivorstandes am 17./18. November 2017 sowie am 23./24. November 2018 nachfolgende Prüfungen in folgenden Landesverbänden durchgeführt:

  • 18.9.2017 - LV Hamburg (Sonderprüfung)
  • 4.10.2017 - LV Hamburg und BV Hamburg-Mitte
  • 16.10.2017 - LV Saar
  • 3.3.2018 - LV Niedersachsen
  • 7.4.2018 - LV Sachsen
  • 5.5.2018 - LV Bayern
  • 14.7.2018 - LV Nordrhein-Westfalen und KV Düsseldorf, KV Bochum und KV Essen
  • 28.10.2018 - LV Rheinland-Pfalz
  • 14.9., 23.11. und 4.12.2018 - LV Saar

Die Prüfungsprotokolle der BFRK enthalten Festlegungen, die dem Bundesschatzmeister zur Aus­wertung und Kontrolle vorgelegt werden.

Zur Unterstützung der Arbeit der Finanzrevisorinnen und –revisoren der Landesverbände fand im November 2017 eine Schulung in Elgersburg statt. Die nächste Schulung ist für Ende Oktober/ Anfang November 2019 bereits geplant. Dort werden die wichtigsten Feststellungen der BFRK bei ihren Prüfungen der Landesverbände und des Parteivorstandes ausgewertet.

Die BFRK beteiligt sich aktiv an der Aktualisierung der Dokumente der Partei, hat die Hand­reichung zur Ermittlung eines satzungsgemäßen Beitrages erarbeitet, eine Broschüre zur Einwer­bung von Erbschaften und Schenkungen dem Parteivorstand bereits 2016 vorgelegt und aktuell einen Antrag zur Vorbereitung der Einführung der Digitalisierung der Partei in den Parteivorstand eingebracht.

Gleichzeitig wurden Änderungsanträge zu den Dokumenten der Partei auf diesem Parteitag ein­gebracht.