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Wo Diakonie draufsteht, ist nicht immer Diakonie drin!

Von Jochen Dürr

Hintergründe über das Arbeitsrecht in Kirche / Diakonie und Caritas

Im Diakonieklinikum Schwäbisch Hall wird ver.di das Zugangsrecht sowie das Aufhängen eines Schwarzes Bretts für Infomaterialien verwehrt. Hier tritt ver.di als Klägerin auf. In mehreren diakonischen Einrichtungen in NRW, überwiegend in Bielefeld, haben diakonische Arbeitgeber ein Rechtsverfahren gegen ver.di angestrengt, um in ihren Einrichtungen der Gewerkschaft das Streikrecht zu untersagen.

Kirche als mächtiger Arbeitgeber

Von 1970 bis 2000 hat sich die Zahl der Beschäftigten in der Kirche, hauptsächlich in deren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas, von insgesamt 460.000 auf 1,3 Mio. verdreifacht. Die Kirchensteuereinnahmen haben sich im selben Zeitraum von 1,9 Mrd. auf 8,8 Mrd. Euro mehr als vervierfacht Bei den Wohlfahrtsverbänden, findet die Refinanzierung ausschließlich über Pflegesätze statt. Im Südwesten hat der Staat die Aufgabe der Daseinsfürsorge in der Altenhilfe, der Jugend – und Behindertenhilfe fast monopolartig der Diakonie und Caritas übertragen. Bis Mitte der 1990er Jahre wurden die entstehenden Kosten in der Höhe refinanziert, in der sie anfielen: Maßgabe der Finanzierung der Personalkosten war die Anwendung des Bundesangestelltentarifes (BAT – jetzt TVöD). Was über Jahrzehnte von den Gewerkschaften (ÖTV, jetzt ver.di) und den öffentlichen Arbeitgebern abgeschlossen worden war, wurde automatisch übernommen. Durch die Deckelung der Pflegesätze, die die Politik vorgab, war diese schöne Welt vorüber.

Diakonie als Trittbrettfahrer des Öffentlichen Dienstes

Solange Entlohnungsbedingungen für die kirchlich Beschäftigten analog zum Öffentlichen Dienst gestaltet wurden, war es für die kirchlich Beschäftigten scheinbar nicht relevant, Kenntnis darüber zu haben, wie diese zustande kommen. Es reichte aus zu wissen, dass die eigenen Arbeitsbedingungen so sind, wie im Öffentlichen Dienst. Dies spielte den Arbeitgebern in die Hände. Immer mehr KollegInnen durchschauen dieses trügerische Spiel und werden Mitglied in der Gewerkschaft – steter Tropfen höhlt den Stein – in immer mehr diakonischen Einrichtungen gibt es größer werdende ver.di Betriebsgruppen.

Arbeitsrecht unter ungleich Mächtigen

In der Kirche wird Arbeitsrecht in "Arbeitsrechtlichen Kommissionen (AKen)" beschlossen und gefasst, die paritätisch durch ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen besetzt sind. Die Kriterien für die Arbeit der AKen legt z.B. in Württemberg die evangelische Landesynode in einem Kirchengesetz, dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz, fest. Beschlüsse werden mit einem festgelegten Quorum gefasst. Jede Seite hat eine Vetoposition. Im tatsächlichen Konflikt wird die Vetoposition aufgehoben, wenn eine Seite etwas gegen den erklärten Willen der anderen Seite durchsetzen möchte. In diesem Fall wird auf der evangelisch-diakonischen Seite ein Schlichtungsausschuss eingesetzt, der paritätisch besetzt ist und einen stimmberechtigten externen Vorsitzenden hat. Auf katholischer Seite wird diese Entscheidung von dem Bischof getroffen. Verhandlungen zum Arbeitsrecht werden im Konfliktfall durch Zwangsschlichtung oder Bischöfe zu einem Ergebnis geführt – ein zweifelhafter Weg für 1,3 Mio. KollegInnen!!! Die fachlichen Vorgaben für die Entscheidungen der AKen werden überwiegend durch Personal-, Finanz und Rechtsstäbe der Arbeitgeberseite vorbereitet. Die Arbeitnehmerseite hat in den wenigsten Kommissionen personelle, finanzielle und rechtliche Ressourcen, um dem etwas entgegen zu halten. Was hier gewährt wird, ist ein Gnadenakt der Arbeitgeberseite!!! Die ArbeitnehmervertreterInnen werden als Einzelpersonen berufen und verfügen oft über keinerlei Erfahrungen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Eingeschränkte Rechte der Interessenvertretungen: MitarbeiterInnenvertretungen (MAVen)

Die Rechte und Pflichten der MAVen werden in der Diakonie Württemberg über ein Kirchengesetz, das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) durch die evangelische Landessynode festgelegt. Dort sind erheblich schlechtere Bedingungen für die Freistellung und Schulung von Mitgliedern der MAV festgelegt. Gänzlich fehlen die wirtschaftliche Mitbestimmung, Verankerung in den Aufsichtsgremien und die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses. Bei einer Verweigerung durch den Arbeitgeber kann nur versucht werden, diese wenigen Rechte und Pflichten im Wege einer Zwangsschlichtung einzufordern.

Wenn also Personal abgebaut, Billigkräfte wie 1-Euro-Jobber oder LeiharbeiterInnen eingestellt, Fusionen mit (nicht-)kirchlichen Einrichtungen vorbereitet, konzerneigene Leiharbeitsfirmen zum Zwecke der Tarifflucht gegründet, Haustarife zum Ausstieg aus dem kirchlichen Tarifrecht vereinbart werden, dann sind die MAVen überwiegend machtlos.

Was tut sich in der Diakonie Württemberg?

Die Beschäftigtenseite in der Diakonie Württemberg steuert hier entgegen. Zusammen mit den 300 MAVen und ca. 40.000 Beschäftigten hat sie immer wieder Aktionen auf der Straße gemacht. Mit der Einführung einer MA-Zeitung unter dem Titel "WIR! sind Diakonie" ist es gelungen, die KollegInnen in den Einrichtungen zu mobilisieren. Höhepunkt war am 16. März 2007 ein Demonstrationsaufruf der AGMAV Württemberg, dem 4.500 Beschäftigte folgten sowie ein eintägiger Warnstreik von ver.di mit fast 300 teilnehmenden KollegInnen. Viele KollegInnen aus der Diakonie wurden Gewerkschaftsmitglied, gründeten Betriebsgruppen oder stellten sich als betriebliche Vertrauensleute zur Verfügung. Auf diesem Weg gelang es in der Diakonie Württemberg einmalig republikweit die Einführung des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes (TVöD) durchzusetzen und so mit der letzten Tarifrunde im öffentlichen Dienst ebenfalls Lohnsteigerungen zu erhalten.

Was ist zu tun?

Das tatsächliche Verhalten der Kirche, Diakonie und Caritas als Arbeitgeber steht zunehmend in der öffentlichen Kritik und das ist gut so!!! Die Verfahren um den Zugang von ver.di im Diakonieklinikum SHA und das Ansinnen diakonischer Arbeitgeber, ver.di das Streikrecht zu untersagen, muss durch die Beschäftigten begleitet und genützt werden, um vor allem auch der kirchlichen Öffentlichkeit den Arbeitsalltag real zu beschreiben. Darauf zu hoffen, dass Gerichte im real existierenden Kapitalismus den Beschäftigten Recht geben, ist wohl mehr als naiv. Der Interessensgegensatz von Kapital und Arbeit ist schon lange auch in Kirche, Diakonie und Caritas angekommen. Die Eurozeichen in den Augen der Diakoniebosse führen dazu, dass pädagogische Ziele und Konzepte der Wirtschaftlichkeit untergeordnet werden. Das Bewusstsein der Beschäftigten für diese Erkenntnis ist über verstärkte Aktionen der Gewerkschaften in den Einrichtungen zu erhöhen. Es gibt nichts Gutes, außer man / frau tut es!

Jochen Dürr, Schwäbisch Hall ist Landessprecher der AG Betrieb & Gewerkschaft / DIE LINKE Ba-Wü