Staatlich beförderte Verantwortungslosigkeit der Unternehmen
Ulla Lötzer
Bundesregierung beantwortet Große Anfrage der LINKEN zur sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung
Massenentlassungen, Dumpinglöhne, Verlagerungsdrohungen, brutale Ausbeutung entlang globaler Wertschöpfungsketten - GewerkschafterInnen und Betriebsräte wissen nur zu gut, welche harte Realität sich in den Unternehmen hierzulande und weltweit hinter dem Gerede von sozialer und ökologischer Unternehmensverantwortung verbirgt. DIE LINKE bemüht sich, die Diskussion um „Corporate Social Responsibility“ (CSR) mit den eigentlich notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen gegenüber Unternehmen zu verbinden und auf verbindliche Regeln, insbesondere für Transnationale Konzerne, zu drängen. Im Herbst letzten Jahres stellten wir im Bundestag unter meiner Federführung eine Großen Anfrage zur Unternehmensverantwortung – seit Juli 2007 liegt nun die Antwort der Bundesregierung vor und wird im Herbst 2007 im Bundestag diskutiert.
Wie zu befürchten, liest sich das Schreiben der Regierung als ein Mix von vagen moralischen Bekenntnissen und neoliberaler Zurückhaltung zugunsten unternehmerischer Verantwortungslosigkeit. Die Bundesregierung
- beharrt auf einer Ideologie der „Freiwilligkeit“ unternehmerischen Engagements in sozialen und ökologischen Fragen;
- unterstreicht ihr unbeirrtes Festhalten an nachweislich völlig unzureichenden freiwilligen Instrumenten und Prozessen wie dem Global Compact, den OECD-Guidelines oder den so genannten Multi-Stakeholder-Dialogrunden;
- zeichnet ein unfassbar naives Bild der Versöhnung von Shareholder-Value-Kapitalismus und sozialer Verantwortung durch gutes Zureden und nachhaltigem Investment;
- verteidigt staatliche Politik zur Förderung unternehmerischer Gewinnerzielung (Investitionsfreiheit; Bürokratieabbau) und macht dagegen soziales und ökologisches Engagement zur Privatsache von Unternehmen, Verbrauchern und Öffentlichkeit; kurzum: sie plädiert für eine Privatisierung der sozialen Verantwortung;
- und sie erklärt ihren Unwillen, wirksame neue Maßnahmen gegen Lohndumping, Massenentlassungen, Konzernlobbys und Menschenrechtsverletzungen der Wirtschaft zu ergreifen.
Die Antwort ist damit ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich in Deutschland und weltweit in den Gewerkschaften sowie in konzernkritischen NGOs und Bewegungen für wirksame Regeln zur Tariftreue, für Beschränkungen der politischen Macht von Unternehmen sowie für wirksame soziale und ökologische Regeln gegen den globalen Shareholder-Value-Kapitalismus einsetzen.
Beispiel: Shareholder Value-Kapitalismus
In der Anfrage der LINKEN weisen wir darauf hin, dass die Orientierung von Unternehmenspolitiken an kurzfristig hohen Renditeerwartungen von Aktionären und Finanzinvestoren im Sinne der Shareholder Value-Philosophie im Gegensatz zu den Interessen der Beschäftigten und einer langfristig orientierten sozial und ökologisch zukunftsfähigen Entwicklung steht. Die Bundesregierung leugnet jedoch diesen Gegensatz und will die nicht abzustreitenden Probleme vom Markt selbst (über „verantwortungsvolle Investments“) sowie durch freundliche Dialogrunden lösen lassen. Zitat: „Shareholder Value und Corporate Social Responsibility bei Unternehmen müssen keine Gegensätze sein.“
Beispiel: Massenentlassungen
Auf die LINKE Frage zu Massenentlassungen trotz hoher Gewinne unterstreicht die Bundesregierung die Rolle der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und Gewinnerzielung. Sie sieht offensichtlich keinen Bedarf an neuen gesetzlichen Schritten gegen sozial unverantwortliche Massenentlassungen. Zitat „In einer marktwirtschaftlichen Ordnung kann aber kein Anspruch auf einen Arbeitsplatz garantiert werden. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich frei entscheiden, ob und wie er das Unternehmen umgestaltet oder Betriebsteile, Betriebe oder das Unternehmen insgesamt veräußert oder schließt. Zur unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gehört auch die Entscheidung, auf welche Weise das Unternehmen Gewinn erzielen soll und wie der Gewinn verwendet wird. Gewinnerzielung ist der Zweck der unternehmerischen Betätigung.“
Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, schon jetzt wären die Beschäftigten durch den Kündigungsschutz ausreichend vor unternehmerischer Willkür geschützt und es fänden nur „unumgänglich notwendige“, nicht willkürliche und sozial gerechtfertigte Kündigungen statt. Dieses ernsthaft zu behaupten ist angesichts der Realität von Massenentlassungen und der gesteigerten Erpressungsmacht der Unternehmen ein blanker Zynismus gegenüber den Betroffenen! Die LINKE fordert demgegenüber eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte zur Beschäftigungssicherung bei Outsourcing, Verlagerungen und Verkäufen.
Beispiel: Tariftreue-Regelungen in der Öffentlichen Beschaffung
Mit Tariftreueregelungen im öffentlichen Beschaffungswesen hat der Staat ein wichtiges Instrument in der Hand, um bei Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, verantwortungsloses Lohndumping (mit Billigstlöhnen unter Tarifniveau) zu unterbinden. Die Bundesregierung zeigt jedoch trotz unvollständiger und unzureichender Regelungen auf Länderebene keine Bereitschaft, auf Bundesebene einen neuen Entwurf für ein Tariftreuegesetz vorzulegen und schiebt den ‚schwarzen Peter’ in dieser Frage auf den Bundesrat. Zitat „die vorletzte Bundesregierung (hatte) … in der 14. Legislaturperiode einen Entwurf eines Tariftreuegesetzes vorgelegt. Der entsprechende Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ist an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates am Ende der Legislaturperiode gescheitert. Für eine veränderte Haltung des Bundesrates sieht die Bundsregierung derzeit keine Anhaltspunkte.“
DIE LINKE wird sich mit dieser Ausrede des Bundes nicht abfinden und auf Bundes- wie Länderebene gemeinsam mit Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen für wirksame Tariftreue-Regelungen eintreten. In Wahrheit geht es nur um die fehlende politische Handlungsbereitschaft der Koalitionsparteien. Statt als öffentliche Hand ‚Geiz ist geil’ - Geschäfte mit Lohndrückern zu machen, müssen noch dieses Jahr im Kontext von Vergaberechtsreformen auf Bund- und Länderebene (Beispiel: Berlin) wirksame Tariftreueregelungen verabschiedet werden.
Ulla Lötzer, MdB ist Obfrau im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie der Fraktion DIE LINKE im Bundestag