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"Dienstleistung" Gesundheit als Ware auf dem EU-Binnenmarkt - Zur Gesundheitsrichtlinie der EU

Sabine Lösing

Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie vorgestellt, in der Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden "Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten" geregelt werden sollen.

Schon auf den ersten Blick verdächtig ist die Tatsache, dass von der Kommission großer Wert auf eine Richtlinie gelegt wird, in der Sachverhalte geregelt werden sollen, die längst geregelt bzw. die im Rahmen der bestehenden Koordinationsmöglichkeiten der Sozialsysteme geregelt werden könnten. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss eine medizinische Behandlung, die bei einem Aufenthalt in einem EU-Land notwendig wird, nach den Kosten erstattet werden, die auch im eigenen Land erstattet würden, was in gewissen Fällen durchaus kritisch zu bewerten ist. Dieses soll im Rahmen der Richtlinie genau so geregelt werden. Einzig eine planbare Behandlung in einem Krankenhaus bedarf nach gängiger Rechtsprechung einer Vorabgenehmigung der zuständigen Stellen im Herkunftsmitgliedstaat. Das soll nach Willen der Kommission entfallen.

Weiterhin misstrauisch machen muss auch der Sachverhalt, dass die Kommission so großen Wert auf einen Bereich legt, der zurzeit nur eine völlig marginale Größenordnung hat – unter 1% der öffentlichen Gesundheitsausgaben.

Nach dem Willen der Kommission sollen z.B. deutsche PatientInnen (ohne Vorabgenehmigung)  eine OP in einem anderen EU-Land nach deutschen Kostensätzen durchführen lassen können, wenn es hier zu lange Wartezeiten oder dort bessere Spezialisten gibt etc. Das gilt natürlich nur für diejenigen, die es sich leisten können, Nebenkosten wie Reise, Aufenthalt etc. selbst zu tragen und für die Kosten einer OP in Vorleistung gehen zu können. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung vor Ort bleibt dadurch zunehmend auf der Strecke, es entsteht eine 2-Klassen-Medizin: Die der ReisepatientInnen und die derjenigen, die das nicht können.

Die Erstattung einer Leistung in einem Land mit einem niedrigeren Preisniveau würde nach deutschen Sätzen erfolgen, was mittelfristig zu einer Erhöhung der Preise in dem ärmeren Land und zu einer Verschlechterung der Versorgung der Menschen dort führen würde.

Andersherum könnte eine Patientin aus Rumänien sich in Deutschland behandeln lassen - nach den Kostensätzen ihres Landes. Aber welchen Nutzen hätte dies für die rumänische Patientin, wenn sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen muss?

Medizinische Behandlungen mit ihren einzelnen Bestandteilen sind keine Schuhe, die man sich im Internet aus Italien bestellen mag. Wer hat schon die Möglichkeit qualifiziert "Angebote" in ganz Europa zu vergleichen, die Kosten aus eigener Tasche vorzustrecken, die Nebenkosten zu bezahlen etc.?

Besonders problematisch ist auch die vorgeschlagene gegenseitige Anerkennung von Rezepten sowie die Verschreibung via Internet. Dies birgt große Gefahren etwa für medikamentenabhängige Menschen und verringert notwenige Einflussnahme im Rahmen nationaler gesundheitspolitischer Strategien, z. B. bei dem Einsatz von Antibiotika.

Wozu das ganze also?

Die vorgeschlagene Richtlinie verstärkt den Trend zur 2-Klassen-Medizin innerhalb eines Landes aber auch innerhalb der Länder der Europäischen Union. Diese Richtlinie hat letztlich nur die Funktion, die öffentliche Gewährleistung des Menschenrechtes auf Gesundheitsversorgung auszuhebeln und die "Dienstleistung" Gesundheit zu einer Ware auf dem EU- Binnenmarkt zu machen. Es ist eine Einflugschneise, das Gesundheitswesen als Öffentliche Aufgabe auszuhebeln und in weiterer Konsequenz die Bolkestein-Ansätze auch auf diesen Bereich anzuwenden.

Sabine Lösing ist Mitglied des Parteivorstandes der LINKEN