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Sorben/Wenden in Brandenburg: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!

Ausgehend von einem CDU-Antrag vom März 2025 haben SPD, CDU und BSW am Mittwoch ein – wie sie es nennen - „Maßnahmenpaket“ zum Schutz und Förderung der sorbischen Kultur beschlossen.

In dem Beschluss steht viel Richtiges. Darunter sind aber viele Dinge, die in Brandenburg selbstverständlich sein sollten: Der Verfassungsauftrag zum Schutz und der Sorben/Wenden umgesetzt, der Landesplan zur Förderung der niedersorbischen Sprache fortgeschrieben und das „Witaj-Konzept“ fortgeführt werden ... Dagegen fehlen wichtige Dinge, zum Beispiel: Welche Bedeutung hat das Mehrheitskonzept aus dem Jahr 2023 für die neue Koalition? Weder im Koalitionsvertrag noch im Landeshaushalt 2025/2026 gibt es dazu eine Aussage!

Von grundsätzlicher Bedeutung für die Sorben/Wenden in Brandenburg sind zwei Dinge: die künftige Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk und die Einführung eines Studienganges für Sorbisch/Wendisch an der BTU. Genau da liegt aber auch das Problem des Landtagsbeschlusses. 

Was die Stiftung anbetrifft, so sieht der Landeshaushalt 2026 lediglich einen geringfügigen Aufwuchs vor. Was unter dieser Voraussetzung ein – Beschluss - „angemessenes … Finanzierungsabkommen“ ist, das „die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk weiter nachhaltig“ absichert, da legte sich der Staatsekretär im Kulturministerium am 15. Juli in der Sitzung des Sorben/Wenden-Rates erneut nicht fest. Seine Bemerkung, man werde nur ein Finanzierungsabkommen unterzeichnen, das man ausfinanzieren könne, lässt alles offen. Offen ist vor allem: Woher kommen die Gelder, falls das Land nach dem ausgehandelten Finanzierungsabkommen einen höheren Bedarf decken muss? Die Frage, ob in dem Fall Kürzungen beim Niederdeutschen erfolgen würden, ließ Herr Dünow bereits in der Mai-Sitzung des Rates unbeantwortet.

Dass der neue Studiengang an der BTU im Herbst 2026 beginnen soll, ist begrüßenswert. Immerhin: Zwei Jahre nach der ersten Ankündigung durch die Regierung! Offensichtlich hat das Ministerium die Mittel im Haushalt „gefunden“ … Auf die Behebung der akuten Probleme im Bildungsbereich geht der Antrag jedoch nicht ein:  Kein Wort dazu, wie der Sorbisch/Wendisch- und der bilinguale Unterricht angesichts des weiter zunehmenden Lehrermangels in den kommenden vier Jahren abgesichert werden soll, auf den die Sorben/Wenden schließlich einen Rechtsanspruch haben!

Es ist schön, dass sich alle, vor allem die Abgeordneten von SPD, CDU und BSW, über den Landtagsbeschluss freuen. Entscheidend für die Sorben/Wenden ist aber letztendlich, welche sichtbaren Veränderungen in naher Zukunft tatsächlich eintreten. Papier ist geduldig, notwendig ist aber politisches Handeln der Regierenden.