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Brandenburger Impulse für neues Sorbengesetz in Sachsen nutzen – Nachbarland hat Maßstäbe gesetzt

Zur heute beschlossenen Novelle des Brandenburger Sorben-/Wenden-Gesetzes erklärt der Sprecher der AG Ethnische Minderheiten, Heiko Kosel:

Mit der Novelle des Sorben-/Wenden-Gesetzes wird ein Wahlversprechen der LINKEN erfüllt und Forderungen der Sorben Rechnung getragen. Auch wenn einige Fragen nur als politischer Kompromiss mit dem Koalitionspartner SPD geregelt werden konnten, hebt die jetzige Novelle das minderheitenrechtliche Niveau in Brandenburg und auch der Bundesrepublik in wesentlichen Punkten erheblich. Hier darf Sachsen nicht zurückbleiben. Mindestens folgende gesetzgeberische Impulse aus Brandenburg müssen auch in Sachsen umgesetzt werden.

  • Verbandsklagerecht für sorbischen Dachverband. Gerade in Sachsen ist bei den Schließungen sorbischer Schulen und der bergbaubedingten Zerstörung sorbischer Dörfer das Fehlen eines solchen verbandsklagerechts besonders deutlich geworden. Bei Minderheitenrechten ist die reale Durchsetzbarkeit und Einklagbarkeit von besonderer Bedeutung.
  • Wahl des Sorbenrates allein durch die Sorben. In Sachsen haben die Sorben nur ein Vorschlagsrecht, die eigentliche Wahl erfolgt durch den sächsischen Landtag. Hier sind die CDU und ihre jeweiligen Koalitionspartner stets vom Vorschlag der Domowina abgewichen. Dies hat den Charakter von Fremdbestimmung.
  • Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben bei der Landesregierung. In Sachsen gibt es einen Referenten für Angelegenheiten der Sorben im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Die auch in Sachsen dringend notwendige Koordinierung der Ministerien in Angelegenheiten der Sorben bedarf eines Beauftragten für die Angelegenheiten der Sorben bei der Staatsregierung wenigstens im Rang eines Staatssekretärs.
  • Stärkung des sorbischen Siedlungsgebietes bei bergbaubedingter Inanspruchnahme. Hier geht die Brandenburger Novelle zwar nur einige erste Schritte, aber diese sollte Sachsen mitgehen. Auch nach Umsiedlungen sollen gebietsbezogene Minderheitenrechte weiter gelten.
  • Bericht zur Lage des sorbischen Volkes effektiver gestalten. In Brandenburg soll der Bericht in der Mitte der Wahlperiode erstattet werden, in Sachsen liegt der aktuelle Bericht immer noch nicht vor. Er soll die Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz der sorbischen Sprache und Kultur enthalten sowie klar in Bestandsaufnahme, Wirksamkeitsanalyse der Fördermaßnahmen und Aussagen zu Regierungsvorhaben gegliedert sein.

Auch in Sachsen muss das Sorbengesetz umfassend überarbeitet werden. DIE LINKE wird die Brandenburger Impulse für erhöhtes Minderheitenschutzniveau in Initiativen umsetzen.