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Heiko Kosel und Renate Harcke

Aufruf zur Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg

Mitteilung der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten

Bis zum 28. September 2019 9.00 Uhr können alle in Brandenburg wahlberechtigten Sorben/Wenden den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bereits zum zweiten Mal direkt wählen. Indem Sie sich an der Wahl Ihrer politischen Vertretung beim Landesparlament beteiligen, bestimmen Sie mit, wofür sich der Rat in den nächsten fünf Jahren gegenüber dem Landtag und der Landesregierung einsetzen wird. Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig! Sie unterstreicht die demokratische Legitimation des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg.

Was eine selbstbewusst und kompetent agierende Vertretung der Sorben/Wenden beim Landtag erreichen kann, haben die Brandenburger Sorben/Wenden-Räte seit 1994 gezeigt - das neue Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg aufgrund eines Vorschlags des Rates 2014 beschlossen und unter Mitwirkung des Gremiums in den letzten fünf Jahren schrittweise umgesetzt worden. Näheres finden Sie im Tätigkeitsbericht des Rates für die Jahre 2015 – 2019.

Der neue Rat wird mittels Briefwahl gewählt. Voraussetzung ist, dass Sie sich in ein spezielles Wählerverzeichnis für diese Wahl eintragen. Dies können Sie noch bis zum 21. September bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses beantragen: Wětošojska droga/Vetschauer Straße 24, 03048 Cottbus/Chóśebuz wolbnywuberk2019@gmx.de

Das Recht der Sorben/Wenden auf Bekenntnisfreiheit wird dabei gewahrt – die Organisation und Durchführung der Wahl liegt ausschließlich in den Händen von Sorben/Wenden.

Zur Wahl für die fünf Sitze im Rat stehen sechs von der Domowina – Bund Lausitzer Sorben – Regionalverband Niederlausitz vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten, unter ihnen das Mitglied unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Birgit Kaufhold

Nähere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Seite des Landtages Brandenburg:

Bitte informieren Sie sich, wie Sie ihr Wahlrecht wahrnehmen können, sagen Sie Ihren Freunden, Bekannten und Verwandten weiter, dass in Brandenburg der Sorben/Wenden-Rat gewählt wird, und beteiligen Sie sich – wenn Sie in Brandenburg Ihren Hauptwohnsitz haben – selbst an der Wahl. Das Wahlrecht haben alle Sorben/Wenden ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Auch wir als Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten der Partei DIE LINKE unterstützen Sie gern, falls Sie Fragen haben: ag.ethnischeminderheiten@die-linke.de