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Beschluss- und Festlegungsprotokolle

Laut Geschäftsordnung wird über die Sitzungen des Parteivorstandes in Verantwortung des Bundesgeschäftsführers ein Beschluss- und Festlegungsprotokoll geführt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird das Protokoll an dieser Stelle veröffentlicht.