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Beschluss 2026/602 G.34

Solidarität mit der Westsahara

Beschluss des Parteivorstandes vom 11. Juli 2026

Die fortgesetzte Besatzung durch Marokko ist völkerrechtswidrig. Die Linke bekräftigt ihre Solidarität mit dem sahrauischen Volk und dessen unveräußerlichem Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit sowie ihre Unterstützung für eine gerechte und dauerhafte Lösung des Konflikts. Der marokkanische Autonomieplan sieht vor, dass die Westsahara ein autonomes Gebiet unter der Herrschaft Marokkos wird. Diese Ausrichtung stellt einen Paradigmenwechsel dar, der wirkliche Unabhängigkeit für die Westsahara damit mehr und mehr in die Ferne rückt. Auch die Bundesregierung betrachtet inzwischen den Autonomieplan als ernsthafte Grundlage für Verhandlungen.

Die Linke begrüßt den Vorschlag der Frente POLISARIO vom 20. Oktober 2025 für eine für beide Seiten akzeptable politische Lösung, die die Selbstbestimmung des Volkes der Westsahara gewährleistet und den Frieden und die Stabilität in der Region wiederherstellt. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, das Selbstbestimmungsrecht der Saharauis vollständig anzuerkennen und sich für die Umsetzung eines freien und fairen Referendums einzusetzen. Nur ein Referendum kann, wie völkerrechtlich vereinbart, den Willen der Sahrauis verdeutlichen und eine Entscheidung herbeiführen.

Die wirtschaftliche Ausbeutung der besetzten Gebiete der Westsahara lehnen wir ab. Deutsche und europäische Unternehmen stützen mit ihren Geschäften die marokkanische Besatzung. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ihr Engagement für die Sicherstellung der humanitären Versorgung der sahrauischen Flüchtlingslager in Algerien zu verstärken, um die Grundversorgung der Bevölkerung − insbesondere mit Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Hilfe − dauerhaft zu gewährleisten.

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten dürfen die Unterdrückung des sahrauischen Volks nicht ignorieren, sondern müssen sich auch gegenüber Marokko für Einhaltung des Völkerrechts und eine gerechte und nachhaltige Lösung stark machen. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechten müssen eingehalten und von allen beachtet werden, einschließlich der Urteile, die Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko für illegal erklärt haben, die der Ausbeutung der Westsahara dienen.