Schutz von ausländischen Auszubildenden und Arbeitnehmer*innen stärken – Ausbeutung in Anwerbeprogrammen beenden
Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Oktober 2026
Die Linke setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, die systematische Ausbeutung von ausländischen Auszubildenden und Arbeitnehmer*innen, insbesondere im Rahmen staatlich geförderter Anwerbeprogramme, wirksam zu bekämpfen und strukturell zu verhindern.
Diese Programme schaffen durch die Kopplung von Aufenthaltsstatus und Beschäftigung strukturelle Abhängigkeiten, die Ausbeutung begünstigen und die Rechte der Auszubildenden und Arbeitnehmer*innen erheblich einschränken. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von planbar verfügbaren, langfristig gebundenen Arbeitskräften sowie von staatlichen Förderungen.
Deshalb fordern wir:
1. Rechte und Schutz der Auszubildenden und Arbeitnehmer*innen stärken
- Einrichtung unabhängiger, öffentlich finanzierter, mehrsprachiger Unterstützungs- und Rechtsberatungsstrukturen für ausländische Auszubildende und Arbeitnehmer*innen,
- aufenthaltsrechtliche Absicherung bei Konflikten mit Arbeitgebern (kein Verlust des Aufenthaltsstatus bei Beschwerde oder Ausbildungs-/Betriebsortswechsel),
- Entkopplung des Aufenthaltsstatus vom Beschäftigungsverhältnis, um strukturelle Abhängigkeitsverhältnisse zu beenden
- Sicherstellung, dass Betroffene nicht kriminalisiert oder bestraft werden, wenn sie Missstände melden, den Ausbildungsbetrieb oder Arbeitsplatz wechseln oder rechtlich gegen Ausbeutung vorgehen
2. Vermittlungs- und Anwerbestrukturen regulieren
- Einführung eines verpflichtenden Lizenzsystems für Vermittlungsagenturen
- Transparenzpflichten über Verträge, Kosten und Arbeitsbedingungen
- Verbot direkter oder indirekter Vermittlungsgebühren, die von Auszubildenden selbst getragen werden müssen, sowie wirksame Sanktionen gegen Agenturen und Betriebe, die durch Gebühren, Schulden oder Vertragsstrafen Abhängigkeiten schaffen
- regelmäßige, unangekündigte Kontrollen durch staatliche Stellen
3. Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern
- verbindliche Mindeststandards für Unterbringung und Betreuung
- stärkere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden,
- Ausbau gewerkschaftlicher Zugänge für ausländische Auszubildende und Arbeitnehmer*innen
- Einführung einer verpflichtenden Tarifbindung für alle Unternehmen, die öffentliche Fördermittel oder staatliche Unterstützung im Rahmen der Ausbildungsprogramme oder Fachkräfteanwerbung erhalten
- Arbeitgeber*innen sollen verpflichtet werden, Sprachunterricht während der Arbeitszeit anzubieten
4. Überprüfung der öffentlichen Hand
- Evaluation bestehender Anwerbeprogramme unter Beteiligung von Betroffenen
- Aussetzung von Programmen, bei denen wiederholt Missstände festgestellt werden
- Neuausrichtung der Programme nach sozialen und arbeitsrechtlichen Standards sowie Überprüfung, dass die Anwerbung nicht dazu führt, dass Herkunftsländer systematisch geschwächt werden oder dortige Ausbildungs- und Gesundheitssysteme ausbluten
- grundsätzliche Überprüfung, inwiefern diese Programme dem Fachkräftebedarf dienen oder zur Senkung von Arbeitskosten und zur Schaffung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse beitragen
Innerparteiliche Maßnahmen:
Die Linke verpflichtet sich darüber hinaus, eigene Strukturen zur Unterstützung betroffener Auszubildender und Arbeitnehmer*innen auszubauen:
- Aufbau niedrigschwelliger Kontakt- und Beratungsangebote (mehrsprachig) in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen und gewerkschaftlichen Akteuren wie ver.di,
- Unterstützung von Initiativen zur Selbstorganisation betroffener Auszubildender und Arbeitnehmer*innen,
- Schulung von Parteistrukturen im Umgang mit Fällen von Arbeitsausbeutung und Migration
Politische Umsetzung:
Die Bundestagsfraktion sowie die Landtagsfraktionen werden aufgefordert:
- Entsprechende parlamentarische Initiativen einzubringen,
- Missstände öffentlich zu machen,
- Betroffene aktiv zu unterstützen
- Die genannten Forderungen insbesondere in den Bundesländern, in denen wir in der
Regierung beteiligt sind, aktiv umzusetzen und voranzutreiben
Die Bekämpfung des Fachkräftemangels darf nicht auf Kosten der Rechte von Auszubildenden und Arbeitnehmer*innen aus anderen Ländern erfolgen. Internationale Solidarität bedeutet, Ausbeutung immer entschieden entgegenzutreten, auch dann, wenn sie im Rahmen staatlich geförderter Programme entsteht.