Recht auf Gegenwehr sichern – Kommunale Arbeit stärken durch Rechtshilfefonds und juristisches Netzwerk
Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Oktober 2026
Die Partei Die Linke möchte die kommunale Handlungsfähigkeit stärken. Deshalb prüft der Parteivorstand folgende Punkte:
1. Die Einrichtung eines bundesweiten Rechtshilfefonds, aus dem Kreis- und Ortsverbände finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen politischer Arbeit (z. B. Bürgerbegehren, Klagen gegen Verwaltungsentscheidungen, kommunalpolitische Konflikte) beantragen können.
2. Den Aufbau eines parteinahen juristischen Netzwerks, bestehend aus solidarischen Anwältinnen und Anwälten sowie juristisch qualifizierten Mitgliedern, das:
- Kreis- und Ortsverbände berät,
- bei Bedarf rechtliche Vertretung vermittelt oder übernimmt,
- Musterschriftsätze und rechtliche Einschätzungen bereitstellt,
- Schulungen zur rechtssicheren politischen Praxis organisiert.
Das juristische Netzwerk soll auch Expertise im Antidiskriminierungsrecht, Aufenthaltsrecht sowie im Umgang von Rassismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen unterstützen. Dazu zählen insbesondere antisemitische, antimuslimische, antiziganistische, antischwarze sowie weitere Formen von Rassismus ebenso wie andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, etwa sexistische, queerfeindliche oder ableistische Angriffe.
3. Die Entwicklung transparenter Vergabekriterien für den Rechtshilfefonds, die sicherstellen, dass insbesondere politisch relevante, grundsätzliche oder strategisch wichtige Verfahren unterstützt werden.
4. Die organisatorische Anbindung des Fonds und des Netzwerks an die Bundespartei (z. B. über den Parteivorstand oder eine zuständige Arbeitsstruktur), um Koordination, Qualitätssicherung und politische Einordnung zu gewährleisten.