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Beschluss 2026/612

Personalverantwortung

Beschluss des Parteivorstandes vom 12. Juli 2026

Die Personalverantwortung im Parteivorstand üben die Parteivorsitzenden und in deren Auftrag der Bundesgeschäftsführer in Abstimmung mit dem Bundesschatzmeister aus. Über Neueinstellungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen entscheidet der Geschäftsführende Parteivorstand.