Leitfaden zum Umgang mit generativer KI in der Öffentlichkeitsarbeit
Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Oktober 2026
Die Bundesgeschäftsstelle wird beauftragt, einen Leitfaden zur Nutzung von (generativer) Künstlicher Intelligenz für die Öffentlichkeitsarbeit der Partei zu erarbeiten. Der Leitfaden soll als zentrale Orientierungshilfe und Richtlinie für die Nutzung innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit aller Gliederungsebenen der Partei dienen.
Dabei soll der verantwortungsvolle Umgang mit KI-generierten Inhalten grundlegend definiert werden. Der Leitfaden soll Fragestellungen zum Urheberrecht und Datenschutz adressieren und Kennzeichnungspflichten verankern. Außerdem ist eine kritische, ökonomische Bewertung vorzunehmen, die insbesondere die Entwertung kreativer Arbeit, die Abhängigkeiten von großen Technologieanbietern, die Auswirkungen auf
Energieverbrauch und Umwelt sowie die Arbeitsbedingungen der Datenarbeiter*innen einschließt. Dabei sind insbesondere die häufig prekären Arbeitsbedingungen von Datenarbeiter*innen, Content-Moderator*innen und weiteren Beschäftigten in den globalen Lieferketten von KI-Systemen sowie die Verlagerung dieser Tätigkeiten in Länder des Globalen Südens zu berücksichtigen. Diese sind durch die Moderations- und Datenarbeit traumatischen Inhalten ausgesetzt, u.a. Videos mit sexueller Gewalt oder
Pädophilie sowie explizite Videos und Bildern aus Kriegssituationen, ohne dabei psychologische Hilfsangebote zu erhalten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass der Einsatz generativer KI nicht die Qualität der Bild- und Texterzeugnisse negativ beeinträchtigt. Des Weiteren ist es zwingend notwendig, innerhalb dieses Leitfadens, die ethischen Aspekte der Nutzung generativer KI zu erläutern.
Dabei sind insbesondere die Risiken diskriminierender Verzerrungen (Bias), rassistischer Darstellungen und Zuschreibungen, einschließlich antisemitischer, antimuslimischer, antiarabischer, antiziganistischer, antischwarzer sowie weiterer Formen von Rassismus, zu berücksichtigen. Ebenso zu berücksichtigen sind
queerfeindliche, ableistische oder sexistische Darstellungen sowie die mögliche Benachteiligung marginalisierter Gruppen durch KI-Systeme. Zu berücksichtigen ist auch die Verwendung von KI in Kriegswaffen, die hauptsächlich in Westasien von den USA und Israel eingesetzt und ausgetestet werden und mit denen hunderte Menschen getötet wurden und werden.
Nötig ist ein innerparteilicher Austauschprozess zur Erarbeitung von Leitlinien unter Einbeziehung der Mitarbeiter*innen der Öffentlichkeitsarbeit und gegebenenfalls des Betriebsrats. Mitglieder fachkundiger Arbeitsgemeinschaften sollen beratend hinzugezogen werden.
Bis zum Inkrafttreten des Leitfadens wird empfohlen, insbesondere generative KI zurückhaltend und reflektiert einzusetzen.