Hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern
Beschluss des Parteivorstandes vom 12. Juli 2026
- Der Bundesschatzmeister und der Bundesgeschäftsführer erhalten eine Vergütung für ihre Hauptamtliche Tätigkeit gemäß §33 (2) der Bundessatzung. (Grundlage der Vergütung ist der Beschluss des Bundesausschusses vom 5. Februar 2012). Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird analog zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Partei Die Linke gezahlt.
- Es wird ein entsprechender Dienstvertrag mit dem Bundesschatzmeister und dem Bundesgeschäftsführer für die Dauer ihrer aktiven Amtszeit abgeschlossen.
- Dem Parteirat wird dieser Beschluss gemäß §33 (2) Satz 2 zur Bestätigung vorgelegt.