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Beschluss 2026/653

Entnahme Zentraler Wahlkampffonds - Saarland

Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Oktober 2026

  1. Der Landesverband Saarland beantragt zur Unterstützung des Landtagswahlkampfes die Bereitstellung von 200.000 EUR aus dem Zentralen Wahlkampfonds.
  2. Über den Antrag wird durch den Bundesfinanzrat bis zum 09. Oktober 2026 im Umlaufverfahren entschieden.
  3. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesfinanzrat betätigt der Parteivorstand gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 200.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Saarland.