Entnahme Zentraler Wahlkampffonds - Saarland
Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Oktober 2026
- Der Landesverband Saarland beantragt zur Unterstützung des Landtagswahlkampfes die Bereitstellung von 200.000 EUR aus dem Zentralen Wahlkampfonds.
- Über den Antrag wird durch den Bundesfinanzrat bis zum 09. Oktober 2026 im Umlaufverfahren entschieden.
- Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesfinanzrat betätigt der Parteivorstand gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 200.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Saarland.