Einberufung Feministische Kommission 2026-2028
Beschluss des Parteivorstandes vom 12. September 2026
Der Parteivorstand hat am 27.01.2024 den Beschluss 2024/014 zur Feministischen Kommission beschlossen.
Darin wird der Parteivorstand dazu aufgerufen eine dauerhaft arbeitende Feministische Kommission einzuberufen, die als beratendes Gremium des Parteivorstandes und der Parteivorsitzenden fungiert. Die Feministische Kommission hat den Auftrag, die notwendigen Vor- und Zuarbeiten für die Förderung einer feministischen Programmatik und Parteipraxis zu leisten.
Dazu gehören Aufgaben wie:
- Evaluation und Weiterentwicklung des Leitfadens zum Umgang mit Sexismus und Sexistischer Gewalt in der Linken auf Basis der Berichte der Vertrauensgruppen und Mitgliederbefragungen
- Beratung bei programmatischen Debatten und Weiterentwicklung (z.B. Leihmutterschaft), Feministische Perspektive als Querschnitt verankern
- Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung bundesweiter Mitgliederbefragungen zu geschlechterbezogenen Teilhabemöglichkeiten und Formen erlebter Diskriminierung
- Beratung beim Aufbau von bundesweiten Vertrauens- und Awarenessstrukturen in den Landesverbänden
- Beratung bei Satzungsänderungen zur Geschlechterdemokratie, in Zusammenarbeit mit der Reformkommission
Die Feministische Kommission wird so zusammengesetzt, dass sie folgende Kriterien erfüllt:
- 2 Mitglieder der Parteivorstands, zuständig für Feministische Politik
- 4 Genoss*innen der BAGen (BAG LiSA, BAG Die Linke queer, BAG Migrantische Linke/LINKS*KANAX; BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik). Die BAGen werden gebeten jeweils eine Ersatzperson zu benennen.
- 1 Vertreter*in des SDS
- 1 Vertreter*in der Linksjugend [solid]
- 1 Genoss*in der bundesweiten Vertrauensgruppe
- Vorschläge aus den Landesverbänden werden berücksichtigt: 3 Genoss*innen aus den Landesverbänden Ost sowie 4 Genoss*innen aus den Landesverbänden West werden ausgewählt.
- 5 Genoss*innen werden über ein offenes Bewerbungsverfahren ausgewählt
- Vertreterin mit beratender Stimme:
Mitarbeiterin Feministische Arbeit der Bundesgeschäftsstelle
Finanzielle Mittel: 2.000,00 EUR