Bundesratsbeschluss zur Leugnung des Existenzrechts Israels
Beschluss des Parteivorstandes vom 12. Juli 2026
Der Beschluss des Bundesrates, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel in den Deutschen Bundestag einzubringen, wirft erhebliche rechtliche und praktische Fragen in Bezug auf die Ausübung der Meinungsfreiheit auf. Wir lehnen diesen Vorstoß ab und auch die Länder mit linker Regierungsbeteiligung haben diesem die Zustimmung verweigert.
Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, birgt er zum einen die Gefahr, propalästinensischen Aktivismus leichtfertig unter Strafe zu stellen. Bereits jetzt sind Menschen, die sich für das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes einsetzen, Kritik an Israel oder ihrer Kriegsführung äußern oder auf mögliche Verstöße gegen das Völkerrecht hinweisen, verstärkt Repressionen ausgesetzt. Es droht zudem ein Generalverdacht insbesondere gegenüber palästinensischen und migrantisierten Communitys in Deutschland, Wissenschaftler*innen, Kulturschaffenden oder Journalist*innen.
Die Linke stellt sich gegen jede Form von Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus und gegen die Instrumentalisierung des Nahostkonflikts für innenpolitische Hetze. Kritik an der israelischen Regierung ist kein Antisemitismus. Für uns sind der Kampf gegen Antisemitismus und der Schutz der Grundrechte keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gewährleistet werden.