Strukturelle und Organisatorische Anpassungen zu Frauen- bzw. FLINTA*-Plena
Beschluss des Parteivorstandes vom 17. April 2026
Ist-Zustand innerhalb der Partei
Der derzeitige satzungsrechtliche Rahmen sieht ein Frauenplenum als Instrument innerhalb von Versammlungen und Gremien der Partei vor (§10 (3) Bundessatzung). Auf Antrag eines bestimmten Anteils der stimmberechtigten Frauen kann die laufende Sitzung unterbrochen werden, um eine separate Beratung der Frauen durchzuführen. Eine von der feministischen Kommission im vergangenen Spätsommer durchgeführte Umfrage unter den Landesverbänden zeigt, dass sich die praktische Umsetzung in den vergangenen Jahren teilweise verändert hat. Von den 12 an der Umfrage beteiligten Landesverbänden führen sieben Landesverbände FLINTA*-Plena durch (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein). Reine Frauenplena finden nur in Thüringen statt. In den anderen Landesverbänden Mecklenburg-Vorpommen, Hamburg und Sachsen-Anhalt finden weder Frauen- noch FLINTA*-Plena statt. Das bedeutet: In den meisten Landesverbänden wurde das traditionelle Frauenplenum inzwischen in unterschiedlicher Weise zu einem FLINTA*-Plenum (Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* (jeglichen Geschlechts) und ageschlechtliche Personen) weiterentwickelt. Damit wird der Kreis der Teilnehmenden über Frauen hinaus auf weitere unter patriarchalen Strukturen leidenden Geschlechter erweitert. Eine ähnliche Entwicklung ist auch auf Bundesebene zu beobachten: Innerhalb der Bundestagsfraktion wurde das frühere Frauenplenum ebenfalls in ein FLINTA*-Plenum überführt.
Der Bundesparteitag am 10. Mai in Chemnitz hat beschlossen, die Anerkennung und Einbeziehung von trans*, inter, nicht-binären und ageschlechtlichen Personen in der Partei zu verstärken, „um den Diversitätsansprüchen unserer Partei gerecht zu werden“. Der Beschluss umfasst ausdrücklich auch Strukturreformen und organisatorische Anpassungen, um der gesellschaftlichen Geschlechtervielfalt innerhalb der Partei Rechnung zu tragen.
Damit besteht derzeit eine Diskrepanz zwischen der in der Bundessatzung vorgesehenen Ausgestaltung eines Frauenplenums und der in vielen Teilen der Partei gelebten Praxis sowie den beschlossenen Zielen, die Geschlechtervielfalt innerhalb der Partei stärker abzubilden. Darüber hinaus ist dies auch ein wichtiger Schritt, um sich als Partei auch weiterhin eindeutig gegen unterdrückende gesellschaftliche Strukturen, die momentan auch zahlreiche frauen- und queerfeindliche Angriffe nach sich ziehen, zu positionieren und zur Wehr zu setzen.
Empfehlungen der FemKom an den Parteivorstand
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Praxis sowie der Beschlusslage ergibt sich die folgende Handlungsempfehlungen an den Parteivorstand, einen Antrag auf Satzungsänderung an den Bundesparteitag (Beschlussvorlage siehe unten) zu stellen.
FLINTA*-Plena sollten auf einer verbindlichen Definition der Teilnahme- und Antragsberechtigung stattfinden. Ziel ist eine transparente, niedrigschwellige und diskriminierungssensible Regelung, die zugleich praktikabel für Versammlungsleitungen ist.
Dafür könnten folgende Grundsätze gelten:
- Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, die sich selbst als FLINTA* verorten (Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* (jeglichen Geschlechts) und ageschlechtliche Personen). Maßgeblich ist dabei grundsätzlich die Selbstdefinition der jeweiligen Person (siehe auch Vorschlag zur Änderung zu Geschlechtervielfalt).
- FLINTA* erhalten zu Beginn eines Parteitages eine zusätzliche, farblich auffallende, Karte, mit der ggf. ein Quorum für ein entsprechendes unterbrechendes Plenum erfasst werden kann. Die Karten sind nötig, da sich nicht zuverlässig über Äußerlichkeiten bestimmen läasst, ob eine Person der Gruppe der FLINTA* angehört oder nicht.
- Keine Nachweispflicht: Eine Teilnahme am FLINTA*-Plenum sollte nicht an formale Nachweise gebunden sein.
- Safer & Braver Space: Die Regelung sollte ausdrücklich anerkennen, dass FLINTA*-Plena der gemeinsamen Beratung von Personen dienen, die von patriarchalen Machtstrukturen betroffen sind, und deshalb als vor struktureller Diskriminierung geschützter Diskussionsraum ausgestaltet sind, der die Teilnehmenden gleichzeitig dazu auffordert, sich Herausforderungen zu stellen, respektvoll miteinander zu streiten und Unbehagen zu einem gewissen Grad als Teil des Lernprozesses zu akzeptieren.
Zur praktischen Unterstützung von Parteigliederungen und Versammlungsleitungen sollte eine kurze Handreichung erstellt werden. Diese Handreichung kann als Orientierung dienen und zur einheitlichen sowie respektvollen Durchführung beitragen.
Ein möglicher Orientierungsrahmen für FLINTA*-Plena könnte folgende Punkte enthalten:
- Selbstdefinition respektieren: Die Geschlechtsidentität aller Teilnehmenden wird auf Grundlage ihrer Selbstdefinition anerkannt, im besten Fall werden Pronomen der Teilnehmenden erfragt.
- Respektvoller Umgang: Diskussionen werden respektvoll, solidarisch und diskriminierungssensibel geführt.
- Vertraulichkeit: Persönliche Erfahrungen oder sensible Beiträge aus dem FLINTA*-Plenum werden nicht ohne Zustimmung nach außen getragen.
- Solidarität statt Konkurrenz: Unterschiedliche Perspektiven innerhalb der Gruppe werden anerkannt und konstruktiv diskutiert.
Beschlussvorlage Änderung der Bundessatzung §10 Geschlechterdemokratie
Die Parteibasis hat beim Bundesparteitag am 10. Mai 2025 in Chemnitz beschlossen, eine transparente und inklusive Weiterentwicklung der parteiinternen Prozesse in Bezug auf Geschlechterdemokratie und Geschlechtervielfalt zu fördern. In diesem Rahmen hat die Feministische Kommission dem Parteivorstand empfohlen, die traditionellen Frauenplena zu FLINTA*-Plena zu erweitern und diesen Raum somit auch für weitere unter patriarchalen Strukturen leidenden Geschlechtern zugänglich zu machen.
Überarbeitung Bundessatzung:
| §10 (3) Bundessatzung | Änderungen rot markiert |
| In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen ein die Versammlung unterbrechendes Frauenplenum durchgeführt. Über einen in diesem Frauenplenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden. | In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten FLINTA*-Personen ein die Versammlung unterbrechendes FLINTA*-Plenum durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder, die sich selbst als FLINTA* (Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* (jeglichen Geschlechts) oder ageschlechtliche Personen) definieren. Über einen in diesem FLINTA*-Plenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden. |