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Beschluss 2026/474

Satzungsänderung

Beschluss des Parteivorstandes vom 21. März 2026

Der Parteivorstand reicht folgende Satzungsänderungen an den 10. Bundesparteitag ein:

§ 1 Name, Sitz, Zweck und Tätigkeitsgebiet

(5) Die Partei ist Mitglied der Partei der Europäischen Linken (EL).

Ersetzen durch:

(5) Die Linke ist eine internationalistische Partei. Auf europäischer Ebene soll sie Mitglied einer linken europäischen Partei sein.

 

§ 15 Aufgaben des Parteitages

Ergänzen:

§ 15 (j) die Mitgliedschaft der Partei in einer linken europäischen Partei

 

§ 16 Zusammensetzung und Wahl des Parteitages

(11) Dem Parteitag gehören mit beratender Stimme weiterhin die Mitglieder der anderen Bundesorgane sowie die Mitglieder des Bundesfinanzrates, der Bundesschieds- und der Bundesfinanzrevisionskommission, die Mitglieder in den Organen der Europäischen Linken (EL) sowie die Abgeordneten der Partei im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag an.

Ändern in:

(11) Dem Parteitag gehören mit beratender Stimme weiterhin die Mitglieder der anderen Bundesorgane sowie die Mitglieder des Bundesfinanzrates, der Bundesschieds- und der Bundesfinanzrevisionskommission, die Mitglieder in den Organen der europäischen linken Partei, in der Die Linke Mitglied ist, sowie die Abgeordneten der Partei im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag an.

 

§ 21 Aufgaben des Parteirates

(4) Der Parteirat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Partei in die Organe der Europäischen Linken (EL).

Ändern in:

(4) Der Parteirat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Partei in die Organe der europäischen linken Partei, in der Die Linke Mitglied ist.

 

§ 22 Zusammensetzung und Wahl des Parteirates

(4) Dem Parteirat können weitere Mitglieder mit beratender Stimmen angehören, diese werden auf Beschluss des Parteitages durch Organe, Versammlungen und sonstige Gremien der Partei und ihrer Zusammenschlüsse bestimmt. Dabei sollen die Gruppe im Europäischen Parlament, und die Vertreterinnen und Vertreter der Partei in der Partei der Europäischen Linken angemessen berücksichtigt werden.

Ändern in:

(4) Dem Parteirat können weitere Mitglieder mit beratender Stimmen angehören, diese werden auf Beschluss des Parteitages durch Organe, Versammlungen und sonstige Gremien der Partei und ihrer Zusammenschlüsse bestimmt. Dabei sollen die Gruppe im Europäischen Parlament, und die Vertreterinnen und Vertreter der Partei in der europäischen linken Partei, in der Die Linke Mitglied ist, angemessen berücksichtigt werden.