Neubesetzung Gewerkschaftsrat
Beschluss des Parteivorstandes vom 21. März 2026
Der Gewerkschaftsrat hat die Aufgabe, den „klassenpolitischen Fokus der Partei zu verstetigen und damit eine tatsächliche Verankerung zu verstärken" (Beschluss 2021/157). Seit 2021 besteht er aus vom Parteivorstand berufenen Gewerkschaftsmitgliedern und berät den Parteivorstand in gewerkschaftspolitischen Fragen. Darüber hinaus ist es das Ziel des Gewerkschaftsrats, den Abstand zwischen Partei und Gewerkschaften zu reduzieren und in relevanten gewerkschafts- und arbeitspolitischen Fragestellungen solidarisch miteinander zu diskutieren.
Nach fünf Jahren ist es an der Zeit, die Praxis des Gewerkschaftsrats zu evaluieren und sowohl seine Rolle und Funktion als auch seine Arbeitsweise genauer zu bestimmen.
Politischer Auftrag:
Aufgabe des Gewerkschaftsrats soll weiterhin sein, strategische Linien und politische Analysen aus dem Bereich der Gewerkschaften, der betrieblichen Arbeit und der Partei zusammenzuführen und zu diskutieren. Der Gewerkschaftsrat soll sich insbesondere mit den strategischen Grundlinien der Partei in Hinblick auf die Klassenverankerung der Partei beschäftigen, dabei soll er Konzepte der Partei diskutieren und prüfen. Darüber hinaus soll er Schnittpunkte und mögliche Differenzen mit Gewerkschaften analysieren und mögliche gemeinsame Ansätze und Projekte ausloten. Im Gewerkschaftsrat soll ein Austausch zwischen konkreten Erfahrungen im Betrieb, gewerkschaftlicher Arbeit und politischer Perspektive herrschen, aus denen Partei und Gewerkschaften Erkenntnisse für ihre eigenständige und gemeinsame Arbeit ziehen können.
Arbeitsweise:
Der Gewerkschaftsrat tagt in einem Turnus von ca. 2-3 Sitzungen im Jahr. Zu Beginn der Zusammenarbeit im neu zusammengesetzten Gremium gilt es, eine Klärung der eigenen Rolle herbeizuführen. Die Verzahnung mit dem Parteivorstand soll intensiviert werden, zwei Mitglieder des Gewerkschaftsrats sollen im Parteivorstand regelmäßig zu den Debatten im Gewerkschaftsrat berichten und ggfs. Infovorlagen einbringen. Außerdem braucht es mittelfristig eine Gewerkschaftskoordination in der Bundesgeschäftsstelle, die die gewerkschaftliche Arbeit der Partei koordiniert und den Gewerkschaftsrat vor- und nachbereitet.
Besetzung:
Der Gewerkschaftsrat soll möglichst folgende Struktur erhalten:
- 1 x Hauptamt des DGB
- 8 x Hauptamt DGB-Gewerkschaften (1 Sitz pro Gewerkschaft)
- 8 x Ehrenamt DGB Gewerkschaften (möglichst 1 Sitz pro Gewerkschaft)
- 3 x Wissenschaft
- 2 x Bundestagsfraktion
- 2 x Rosa-Luxemburg-Stiftung
- 2 x BAG Betrieb und Gewerkschaft
Aus dem Parteivorstand sind zwei Menschen für den Gewerkschaftsrat verantwortlich und nehmen ebenfalls an den Sitzungen teil.
Ehren- wie hauptamtliche Mitglieder der Gewerkschaften sollten Mitglieder der Linken sein, in Einzelfällen sollte eine Nähe zur Linken bestehen und eine Geschichte der Zusammenarbeit. Ehren- wie Hauptamt sollten innerhalb der Gewerkschaft entweder in für Die Linke strategisch wichtigen Kämpfen verortet sein und /oder einen guten Überblick über die Gesamtvorhaben ihrer Gewerkschaft haben und an für die Linke strategisch wichtigen Stellen arbeiten. Im Wissenschaftsbereich sollte ebenfalls eine Nähe zur Linken bestehen und eine Geschichte der Zusammenarbeit.
Der Gewerkschaftsrat behält sich vor, zu bestimmten Tarifrunden, Themen und Schwerpunktsetzungen Sachverständige zur Beratung mit dem Parteivorstand hinzuziehen.
Die interne gewerkschaftspolitische Arbeitsstruktur der Partei, Fraktion und Stiftung nimmt regelhaft teil.