Neuberufung Ältestenrat
Beschluss des Parteivorstandes vom 23. August 2025
Der Parteivorstand beruft gemäß §20 (7) der Bundessatzung folgende Genossinnen und Genossen in den Ältestenrat der Partei Die Linke:
- Bernhard Strasdeit (Baden-Württemberg)
- Heidi Scharf (Baden-Württemberg)
- Minka Dott (Berlin)
- Tanju Tügel (Berlin)
- Renate Schmidt (Brandenburg, unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Landesverband)
- Christiane Schneider (Hamburg, unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Landesverband)
- Luc Jochimsen (Hamburg, unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Landesverband)
- Peter Vetter (Hessen)
- Prof. Dr. Wolfgang Methling (Mecklenburg-Vorpommern)
- Klaus-Wilhelm Depker (Niedersachsen)
- Stefan Glander (Rheinland-Pfalz)
- Klaus Bartl (Sachsen)
- Gudrun Tiedge (Sachsen-Anhalt)
- Roland Claus (Sachsen-Anhalt)
- Michael Finger (Sachsen-Anhalt)
- Cornelia Möhring (Schleswig-Holstein)
- Volker Steinke (Thüringen)
Der Parteivorstand dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern des Ältestenrates für ihre beratende Tätigkeit.
Dem neuen Ältestenrat wird zu seiner Neu-Konstituierung empfohlen:
- Der Ältestenrat gibt sich eine Satzung, die NICHT vom Parteivorstand beschlossen werden soll.
- Der oder die Vorsitzende des Ältestenrates sowie seine/ihre Vertreter*innen werden aus seiner Mitte gewählt.
Über die Aufgaben des neu berufenen Ältestenrates und die Zusammenarbeit mit dem Parteivorstand berät der Bundesgeschäftsführer mit dem Ältestenrat auf seiner konstituierenden Sitzung. Im Anschluss wird dem Parteivorstand der daraus resultierende Vorschlag zur Aufgabenstellung vorgelegt.