Diätenbegrenzung
Beschluss des Parteivorstandes vom 18. April 2026
Der Parteivorstand reicht folgenden Antrag an den Parteitag ein:
1. Die Abgeordneten der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament sind dazu verpflichtet, ihre monatlichen Bezüge aus der Abgeordnetendiät auf ein Arbeitnehmerbrutto äquivalent zum aktuellen Durchschnittslohn (arithmetisches Mittel) zu begrenzen. Damit unterscheidet sich der ausgezahlte Nettobetrag entsprechend der Lebenssituation der jeweiligen Abgeordneten.
1.1. Um zusätzlich der individuellen Situation von Abgeordneten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung zu tragen, erhöht sich dieser Beitrag, angelehnt an das Konzept der Linken für die Kindergrundsicherung, um derzeit 350,00€ netto pro Kind und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Für Kinder gilt diese Regelung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, beziehungsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet.
1.2. Bei außerordentlichen finanziellen Belastungen können Ausnahmeregelungen mit dem*der Bundesschatzmeister*in vereinbart werden.
2. Bezüge aus der Abgeordnetentätigkeit, die nach allen Abzügen (Steuern, Versicherungen etc.) über diesen Betrag hinausgehen, werden in einen Sozialfonds überführt. Falls dies nicht vollumfänglich möglich ist, sollen die Mittel in Absprache mit den jeweils zuständigen Kreis- oder Landesverbänden an lokale soziale und politische Initiativen gespendet werden. Die Mittel aus den Sozialfonds sollen insbesondere zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen im Rahmen von Sozialberatungen verwendet werden, die von den Abgeordneten, deren Mitarbeitenden und/oder in Zusammenarbeit mit den örtlichen Angeboten von Die Linke hilft angeboten werden. Die konkrete Ausgestaltung und Verwendung der Mittel aus den Sozialfonds erfolgt durch die jeweiligen Abgeordneten, beziehungsweise deren Mitarbeitenden, vor Ort in Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsangeboten von Die Linke hilft.
3. Die Bundespartei stellt rechtssichere Rahmenbedingungen für die Verwaltung und Verwendung der Sozialfonds bereit. Sie entwickelt hierzu Handreichungen und Mindeststandards, insbesondere zur transparenten Mittelverwendung sowie Modelle zur unbürokratischen Verwendung von Mitteln für die Unterstützung von Menschen und Projekten vor Ort.
4. Steuerfreie Kostenpauschalen sind von diesen Regelungen ausgenommen. Die Abgeordneten verpflichten sich, diese Pauschalen für politische Arbeit zu verwenden und Transparenz über die Verwendung herzustellen.
5. Wir betrachten die Regelung für alle Abgeordneten der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag sowie für die Mitglieder des Europäischen Parlaments als verbindlich.
6. Der Parteitag begrüßt Bestrebungen, auch Regelungen für Abgeordnete anderer Ebenen zu finden, um so einen flächendeckenden Aufbau von Sozialfonds voranzutreiben. Die bereits gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag sowie im Europäischen Parlament sollen die hier getroffenen Regelungen bereits jetzt umsetzen.