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Beschluss 2026/489

Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Berlin zur Finanzierung des Abgeordnetenhauswahlkampfes 2026

Beschluss des Parteivorstandes vom 19. April 2026

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 08. April 2026 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 329.950,50 Euro zur Finanzierung des Abgeordnetenhauswahlkampfes 2026 zugestimmt hat.
  2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 329.950,50 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Berlin