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Beschluss 2025/340

Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Baden-Württemberg

Beschluss des Parteivorstandes vom 23. August 2025

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 02. Juli 2025 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 555.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2026 zugestimmt hat.
  2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 555.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Baden-Württemberg.