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Beschluss 2026/487

Änderung Finanzordnung

Beschluss des Parteivorstandes vom 18. April 2026

§ 2 Beitragsordnung

(3) Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die Partei der Europäischen Linken (EL). 

Ersetzen durch: 

(3) Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die europäische linke Partei, in der Die Linke Mitglied ist. 

(4) Der Mitgliedsbeitrag und der EL-Beitrag werden in Verantwortung der Landesvorstände bzw. vom Parteivorstand vornehmlich durch Banklastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.

Ersetzen durch: 

(4) Der Mitgliedsbeitrag und der Beitrag für die europäische Partei, in der Die Linke Mitglied ist,werden in Verantwortung der Landesvorstände bzw. vom Parteivorstand vornehmlich durch Banklastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.