Änderung Finanzordnung
Beschluss des Parteivorstandes vom 18. April 2026
§ 2 Beitragsordnung
(3) Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die Partei der Europäischen Linken (EL).
Ersetzen durch:
(3) Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die europäische linke Partei, in der Die Linke Mitglied ist.
(4) Der Mitgliedsbeitrag und der EL-Beitrag werden in Verantwortung der Landesvorstände bzw. vom Parteivorstand vornehmlich durch Banklastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.
Ersetzen durch:
(4) Der Mitgliedsbeitrag und der Beitrag für die europäische Partei, in der Die Linke Mitglied ist,werden in Verantwortung der Landesvorstände bzw. vom Parteivorstand vornehmlich durch Banklastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.