Zum Hauptinhalt springen
Beschluss 2024/037

Zweiter Finanzplanentwurf des Parteivorstandes für das Jahr 2024

Beschluss des Parteivorstandes vom 16. März 2024

  1. Der vorgelegte Finanzplanentwurf des Parteivorstandes für das Jahr 2024 wird vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung der staatlichen Mittel und der Ergebnisse der Tarifverhandlungen bestätigt.
  2. Der vom Parteivorstand bestätigte Finanzplan für das Jahr 2024 ist durch den Bundesschatzmeister an den Bundesausschuss zur Bestätigung einzureichen.
  3. Nach Beschlussfassung wird der Finanzplan im Internet veröffentlicht.