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2023/518

Vorratsbeschluss: Finanzierung Wiederholungsbundestagswahl Berlin

Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 08. Oktober 2023  

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat auf dem Wege des Umlauf-beschlusses der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds zur Finanzierung des Wahlkampfes zur Bundestags-Wiederholungs-wahl zugestimmt hat. Der Bundesfinanzrat hat der Bereitstellung von 320.000 Euro mit der Option zugestimmt, diesen Betrag nach erneuter Abstimmung durch den Bundesfinanzrat bis auf 810.000 Euro zu erhöhen.
  2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung den Beschluss des Bundesfinanzrats zur Bereitstellung von 320.000,00 Euro mit der Option, nach erneuter Beschlussfassung durch den Bundesfinanzrat die bereitzustellenden Mittel auf bis zu 810.000 Euro zu erhöhen.