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Beschluss 2023/371

Finanzplan 2023

Beschluss des geschäftsführenden Parteivorstandes

  1. Der vorgelegte Finanzplanentwurf des Parteivorstandes für das Jahr 2023 wird bestätigt.

  1. Der vom Parteivorstand bestätigte Finanzplan für das Jahr 2023 ist durch den Bundesschatzmeister an den Bundesausschuss zur Bestätigung einzureichen.

  1. Nach Beschlussfassung wird der Finanzplan im Internet veröffentlicht.

 

Verantwortlich: Bundesschatzmeister