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2023/432

Entnahme von Wahlkampfmitteln aus den ZWKF LV Hessen

Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 10. Juni 2023

1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 19. April 2023 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 450.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2023 zugestimmt hat.

Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 450.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Hessen