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Beschluss 2024/028

Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Sachsen

Beschluss des Parteivorstandes vom 17. Februar 2024

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 3. Februar 2024 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 706.969,91 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2024 zugestimmt hat.
  2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 706.969,91 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Sachsen.