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Beschluss 2022/226

Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Bremen zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2023

Beschluss des Parteivorstandes vom 11. September 2022

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 31. Mai 2022 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 210.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2023 zugestimmt hat.

  2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 210.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Bremen.