Zum Hauptinhalt springen
2023/479

Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Bayern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 202

Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 26. August 2023

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat auf dem Wege des Umlaufbeschlusses der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 594.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2023 zugestimmt hat.
  2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 594.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Bayern.