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2023/409

Belarus – Solidarität mit der linken Oppositionspartei Gerechte Welt

Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 23. April 2023

Der Widerstand gegen das Regime des belorussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko hält an. Die Unterstützung für seine Regierung schwindet seit langem währende das Regime alles versucht um die oppositionelle Aktivitäten einzuschränken. Mit einem neuen Gesetz versucht Lukaschenko die Handlungsräume der oppositionellen Parteien noch weiter zu unterbinden. Betroffen ist unter anderem unsere Schwesterpartei, die Gerechte Welt (Справядлівы свет).

Schon länger schwelte Unzufriedenheit in der Bevölkerung, die Einschränkungen des alltäglichen Lebens wurden immer rigider,  unabhängige Medien werden nach und nach ausgeschaltet, Menschen, die  ihre Stimme erheben, verschwinden spurlos oder fliehen aus dem Land vor  der Androhung von Repressalien. Hinzu kommen sozio-ökonomische Ursachen: eine Wirtschaftskrise und Krieg in der Ukraine, das zur Eskalation der geopolitischen Lage im Region führt. Das Land beherbergt russische Truppen auf seinem Territorium und möglicherweise werden dort bald auch taktische Nuklearwaffen gelagert. In diesem äußerst schweren außenpolitischen Kontext, setzt Lukaschenko auf noch härtere innenpolitische Repressionen gegen die politische Opposition im Lande.

Am 14. Februar unterzeichnete Lukaschenko ein Gesetz, wodurch die Bedingungen für die Gründung und Aktivität politischer Parteien in Belarus enorm erschwert werden. Durch eine Reihe von bürokratischen Maßnahmen versucht das Regime die regierungskritischen politischen Parteien stillzulegen. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im September dieses Jahres in Kraft treten und betrifft unter anderem unserer Schwesterpartei in Belarus, die Gerechte Welt (Справядлівы свет).  Die Partei steht kurz vor einem Verbot.

Die Mindestanzahl für die Gründung und Fortbestehen einer politischen Partei wurde von einer auf fünf tausend Personen erhöht. Gleichzeitig haben Bürger:innen von Belarus, die nicht ständig auf ihrem Territorium leben, kein Recht mehr, Gründer:innen und Mitglieder der Partei zu sein, sowie die Parteien finanziell zu unterstützen.

Die Anforderungen an die Organisationsstrukturen in der Partei wurden verschärft. Um zu existieren, müssen Parteien regionale Strukturen in allen Regionen und in Minsk nachweisen. Gleichzeitig ist die Schaffung dieser regionalen Strukturen nur dann möglich, wenn auf dem Gebiet jeder Region und der Stadt Minsk in mindestens einem Drittel der Stadt- und Regionalunterordnungen oder Bezirken der Stadt Minsk registrierte Basisorganisationen der Partei existieren. Dies sind mindestens 50 städtische und regionale Basisorganisationen.

Gemäß den neuen Regeln müssen all diese Basisorganisationen bei den Justizbehörden registriert sein und Büroräume anmieten. Hierfür sind etwa 60.000 Euro pro Jahr erforderlich. Es sollte berücksichtigt werden, dass politische Parteien in Belarus keine staatliche Finanzierung erhalten.
 
 Das Gesetz verpflichtet beispielsweise die Parteien: „die Einhaltung der Hauptrichtungen der Innen- und Außenpolitik, des Konzepts der nationalen Sicherheit, das von der Allbelarussischen Volksversammlung genehmigt wurde, zu gewährleisten.“ Wenn die Tätigkeit der Partei diesen Bestimmungen nicht entspricht, ist dies die Grundlage für ein Parteiverbot.

Zudem sind politische Parteien verpflichtet, als ihr Satzungsziel „die Unverletzlichkeit der Verfassungsordnung“ zu gewährleisten. Politische Parteien, die eine legitime Verfassungsänderung befürworten, haben daher kein Recht auf Existenz.

Wir fordern:

  • Das Gesetz muss umgehend fallen gelassen werden

  • Für eine demokratische Entwicklung in Belarus müssen demokratische Parteien unabhängig davon, wie kritisch sie zur Regierung stehen, ihren Platz haben. Die Repressionen gegen die Opposition müssen umgehend beendet werden.

  • umgehende Freilassung aller politischen Gefangenen,

  • ein Ende der Gewalt gegen die Regierungskritiker:innen

  • Die Grundrechte auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit dürfen nicht länger mit den Füßen getreten werden, Menschen- und Bürgerrechte, Recht auf Versammlungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit müssen gewahrt bleiben.