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2023/414

Ausschreibung Preis für barrierefreie Büros und Geschäftsstellen 2023

Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 23. April 2023

Barrierefreiheit? – DAS MUSS DRIN SEIN!

Der Preis für barrierefreie Geschäftsstellen

 

Auch in diesem Jahr wollen wir als Partei DIE LINKE wieder unseren Wettbewerb „Barrierefreie Geschäftsstellen – das muss drin sein“ durchführen. Denn wir haben uns vorgenommen, nicht nur für eine inklusive Gesellschaft zu kämpfen, sondern wir wollen auch eine inklusive Partei werden. Das hat der Parteivorstand mit dem Teilhabekonzept im März 2014 beschlossen und mit der Novellierung des Teilhabekonzepts im September 2019 bekräftigt: https://www.die-linke.de/seitenfuss/inklusion/konzept-zur-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen/

 Denn Barrierefreiheit ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, 

  • dass alle Menschen am Leben in der Gesellschaft und am politischen Leben in unserer Partei teilnehmen können;

  • dass sie zu uns kommen und in unseren Geschäftsstellen Rat erhalten;

  • dass sie unsere Veranstaltungen besuchen und 

  • das Parteileben aktiv mitgestalten und sich in Entscheidungsprozesse einbringen können. 

 

Entsprechend dem „Design for all“ nutzen stufenlose Zugänge zu unseren Büros und Geschäftsstellen, behindertengerechte Toiletten, beleuchtete Zugangswege, wichtige Dokumente in Leichter Sprache oder Hörschleifen für ein besseres akustisches Verständnis nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen Menschen. Um Euch zu ermutigen, Barrierefreiheit in der Praxis umzusetzen, wollen wir auch in diesem Jahr wieder eine Geschäftsstelle bzw. ein Büro der Partei bzw. einer Fraktion mit einem Preis auf dem Europaparteitag im November 2023 in Augsburg auszeichnen. Dabei geht es nicht um Perfektion bzw. darum, dass alle Punkte der beigefügten Checkliste bereits umgesetzt wurden. Wir wollen Büros auszeichnen, die sich auf den Weg zu mehr Barrierefreiheit gemacht haben und mindestens fünf Punkte der in der Checkliste genannten Kriterien erfüllen. 

 

Der Preis ist ein Gutschein in Höhe von 300,00 €, der für die Schaffung von mehr Barrierefreiheit in den entsprechenden Büros und Geschäftsstellen eingesetzt werden soll.

 

Wir stellen Euch dazu folgende Fragen:

  • Ist der Eingang des Büros barrierefrei oder barrierearm gestaltet?

  • Gibt es in Eurem Büro eine Behindertentoilette?

  • Gibt es Materialien in Leichter Sprache oder in Braille-Schrift?

  • Ist eine Induktionsanlage vorhanden?

  • Entspricht euer Büro anderen Kriterien der Checkliste?

 

Für den Preis könnt ihr euch mit einer kurzen Vorstellung eures Büros inklusive Fotos und einer Begründung, warum es preiswürdig ist, bewerben bei:

 

Margit Glasow, Inklusionsbeauftragte der Partei DIE LINKE

inklusionsbeauftragter@die-linke.de

Bewerbungsschluss ist der 30.09.2023

 

 

Wie Geschäftsstellen und Veranstaltungen barrierefrei gestaltet werden können, entnehmt bitte dem Flyer auf der Homepage der Inklusionsbeauftragten.

http://www.die-linke.de/service/inklusion/

 

Checkliste für barrierefreie Büros und Geschäftsstellen

(Diese Checkliste gilt als Richtlinie, um sich zu bewerben. Das heißt nicht, dass bereits alle Punkte umgesetzt sein müssen.)

 

· Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln;

· Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in unmittelbarer Nähe (3,50 Meter breiter Kopfparkplatz);

· Schwellen- und stufenloser Zugang, Handläufe; klare Kennzeichnung von Schwellen und Stufen;

· ggf. Rampe (Neigung max. 6%) für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer / Benutzerinnen und Benutzer von Rollatoren;

· Räume, die nur über Stufen und Treppen erreichbar sind, sollten zumindest so ausgestattet werden, dass Unfälle und Stürze vermieden werden können. Dazu gehört vor allem das Markieren dieser Gefahrenstellen;

· breite, leicht zu öffnende Eingangstüren (mindestens 90 cm);

· ggf. kontrastreiche, gut lesbare Hinweisschilder / Beschilderung in Braille- oder Reliefschrift;

· gute Ausleuchtung;

· Vorhalten einer Induktionsschleife, um damit Veranstaltungen auszustatten;

· barrierefreie Toilette;

· Sicherstellen, dass Blindenführhunde oder Therapiebegleithunde in alle Räume hineindürfen.