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Hannoverscher Parteitag

Berichte an den Parteitag

Hannoverscher Parteitag

Bericht der AG Teilhabe zur Umsetzung des Teilhabekonzeptes

Berichterstatterin: Margit Glasow, Inklusionsbeauftragte

Die Partei DIE LINKE ist angetreten, eine inklusive Partei zu werden. Dazu hat der Parteivorstand im März 2014 das "Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Partei DIE LINKE" beschlossen. Das bedeutet, im Sinne der Inklusion so viele Barrieren wie möglich abzubauen und Strukturen auf Bundes- und Länderebene zu schaffen, damit alle Menschen so umfassend wie möglich am Parteileben teilnehmen und sich selbst aktiv einbringen können - sei es als Mitglied der Partei, als Sympathisant, als Wähler oder als Abgeordneter. Auf diesem Wege sind wir seit dem letzten Parteitag 2016 einen weiteren Schritt vorangekommen.

Die AG Teilhabe Bund, bestehend aus der Inklusionsbeauftragten, der Leiterin der Bundesgeschäftsstelle, Landesgeschäftsführern und Landesschatzmeistern, dem Koordinator der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik (SB) und einem Mitglied der BAG SB, führt regelmäßige Gespräche zur Umsetzung des Teilhabekonzeptes durch, sei es in Form von Telefonkonferenzen oder persönlichen Treffen.

Auf folgende Aspekte soll an dieser Stelle näher eingegangen werden:

  1. Barrierefreiheit von Bundesparteitagen
  2. Barrierefreiheit von Geschäftsstellen und Wahlkreisbüros
  3. Umsetzung des Teilhabekonzeptes auf Ebene der Länder und der Kreise
  4. Einsatz einer mobilen Induktionsschleife für Menschen mit Hörbehinderungen
  5. Schlussfolgerungen

1. Barrierefreiheit von Bundesparteitagen

Der Koordinator der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik und teilweise die Inklusionsbeauftragte nahmen auch in den vergangenen Jahren an den Organisationsbüro-Sitzungen zur Vorbereitung und an der Besichtigung der Tagungsstätten der Bundesparteitage teil. Dadurch konnte die Qualität der Parteitage hinsichtlich der Barrierefreiheit weiter verbessert werden, insbesondere durch:

  • den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern;
  • einen Nachteilsausgleichsraum (Rückzugsraum) für Menschen mit Behinderungen;
  • Bereitstellung von bestimmten Materialien in Leichter Sprache;
  • die Rollstuhl-Rampe zum Podium;
  • Informationen für Menschen mit Behinderung in Vorbereitung und während des Parteitages;
  • Verbesserungen bzgl. der Ausschilderung und der barrierefreien Toiletten;
  • Abfrage von barrierefreien Anreisemöglichkeiten, Behindertenparkplätzen und des Bedarfs an barrierefreien Unterkünften;
  • durch das Schärfen des Blickes aller, was für die Umsetzung der Barrierefreiheit nötig ist.

Wichtig war in diesem Prozess, dass die letzten Bundesparteitage durch die BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik jeweils bezüglich der Barrierefreiheit ausgewertet und die angesprochenen Kritikpunkte verändert wurden.

2. Barrierefreiheit von Geschäftsstellen und Wahlkreisbüros

Auch die Geschäftsstellen, Wahlkreisbüros, Treffpunkte und Veranstaltungsorte auf Bundes- und Länderebene wollen wir barrierefrei gestalten. Dazu sollen die Kandidaten für die Landtage und den Bundestag möglichst Verpflichtungserklärungen unterzeichnen. Die AG Teilhabe Bund arbeitet daran, die Voraussetzungen dafür Stück für Stück immer umfassender zu schaffen, die Bedingungen abrechenbarer zu machen und das stärker mit den Genossen zu kommunizieren. Ein wichtiges Mittel dazu ist die Durchführung des Wettbewerbs "Barrierefreiheit? - DAS MUSS DRIN SEIN! Der Preis für barrierefreie Geschäftsstellen". Dieser Preis wurde auf dem Fest der LINKEN 2016 erstmals vergeben und in diesem Jahr wieder aufgelegt, um einen Anreiz für die Herstellung von Barrierefreiheit zu schaffen. Erhielten die Gewinner im letzten Jahr eine mobile Hörschleife, winkt ihnen in diesem Jahr ein Gutschein für die Übersetzung eines Textes in Leichte Sprache.

3. Umsetzung des Teilhabekonzeptes auf Ebene der Länder und der Kreise

Wichtig ist es außerdem, das Teilhabekonzept auf Länderebene weiter umzusetzen. Die Inklusionsbeauftragte hat deshalb begonnen, die Landesverbände zu bereisen und mit den Landesvorständen ins Gespräch zu kommen, damit auch Veranstaltungen auf Länderebene zunehmend barrierefrei gestaltet werden. Dafür sollen möglichst Zielvereinbarungen zwischen Bundes- und Landesparteien abgeschlossen werden.

Die Inklusionsbeauftragte regt außerdem an, Inklusionsbeauftragte auf Länderebene zur Umsetzung des Teilhabekonzeptes auf Länderebene zu etablieren, wie es bereits in einigen Landesverbänden geschehen ist. Durch die Schaffung eines Teams von Inklusionsbeauftragten aus Bund und Ländern könnten Dinge zielgerichtet angepackt und gut koordiniert werden. Man könnte sich gegenseitig unterstützen und Aktionen gemeinsam organisieren. Auch die Schaffung von AGen Teilhabe auf Länderebene analog der AG Teilhabe Bund hält sie für sinnvoll.

Ein wichtiger Schritt wäre aus Sicht der Inklusionsbeauftragten ebenso, auf einem bundesweiten Treffen der Kreisvorsitzenden die Umsetzung des Teilhabekonzeptes zu thematisieren und zu bilanzieren.

4. Einsatz einer mobilen Induktionsschleife für Menschen mit Hörbehinderungen

Der Landesverband DIE LINKE. NRW hat vor knapp zwei Jahren auf Antrag der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik eine mobile Induktionsschleife angeschafft. Die Realität zeigt, dass mit dieser Induktionsanlage Menschen mit Hörbehinderungen, die ein Hörgerät oder ein Implantat tragen, Veranstaltungen besser verfolgen können. Die Induktionsanlage kann durch andere Landesverbände, Kreisverbände, Fraktionen bzw. BAGen und LAGen ausgeliehen werden. Es hat sich bereits gezeigt, dass die Anschaffung der Induktionsanlage für den Landesverband DIE LINKE.NRW äußerst sinnvoll war. Sie ist ein Werbeträger für Inklusion:

  1. Sie ist bisher in mehr als 12 Städten in 5 Bundesländern von der Partei und der Bundestagsfraktion eingesetzt worden;
  2. Mehr als 800 Parteimitglieder und Nicht-Parteimitglieder haben den Nutzen und die Anwendung der Induktionsanlage kennen gelernt.
  3. Die Anlage hat sich durch den Verleih und die Spenden mehr als refinanziert.

Als schwierig erweist sich der Einsatz der Induktionsanlage mitunter dadurch, dass die Verlegung des Kabels und die Absicherung durch Abkleben des Kabels einige Zeit beansprucht. Die AG Teilhabe überlegt deshalb, ob es sinnvoll ist, für die Bundespartei eine Höranlage anzuschaffen, die ohne Kabel auskommt. Diese kann dann bundesweit verliehen werden. Eine solche Anlage wurde auf der letzten Mitgliederversammlung der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik getestet.

5. Schlussfolgerungen

Zur weiteren Umsetzung des Teilhabekonzeptes in Bund und Ländern sollten vor allem folgende konkrete Schritte vorangetrieben werden:

  • stärkere Beachtung von Barrierefreiheit bei Veranstaltungen auf Landesebene;
  • weitere Umsetzung der Barrierefreiheit auf den Internetseiten unserer Partei;
  • Bereitstellung von mehr Materialien in Leichter Sprache und Braille-Schrift;
  • weitere Erfassung barrierefreier Veranstaltungsstätten und Parteibüros;
  • Vervollständigung der Liste der Gebärdensprachdolmetscher;
  • Beobachtung der Einrichtung von neuen Wahlkreisbüros nach der Verpflichtungserklärung für barrierefreie Büros.