Beitragstabelle der Partei Die Linke
Der Abschnitt „Beitragstabelle der Partei Die Linke“ wird wie folgt gefasst:
„Die Beitragstabelle ist Bestandteil der Bundesfinanzordnung. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle ein. Grundlage dafür sind seine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Sozialabgaben und Steuern (siehe Handreichung zur Ermittlung eines satzungsmäßigen Mitgliedsbeitrages). Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern die Einkünfte und Bezüge um den jeweiligen Unterhaltsbetrag.“