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Weg mit der Schuldenbremse! Die Superreichen müssen endlich gerecht an der Finanzierung von Gemeinwesen und Klimaschutz beteiligt werden

Beschluss des Augsburger Parteitages 2023

Das hat das Bundesverfassungsgericht hat am 15.11.2023 über den Antrag der CDU entschieden: Die Entscheidung der Regierung, 60 Mrd. Corona-Gelder in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu übertragen und für Klimaschutz zu verwenden, ist rechtswidrig. Die 60 Mrd. sind Teil der 2021 aufgenommenen Schulden zur Bekämpfung von Corona.

Das Urteil bedeutet: (1) Gelder, die für ein Thema aufgenommen wurden (Corona), dürfen nicht für einen anderen Bereich (Klimaschutz) zu verwenden. Die Bundesregierung hat den Zusammenhang zwischen Corona Geldern und Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichend hergestellt. Die Argumentation, dass die Gelder genutzt werden sollen, um die durch die Corona-Krise gebeutelte Wirtschaft anzuregen, reicht dem BVerfG nicht. (2) Es ist nicht zulässig, dass nach Ablauf eines Haushaltsjahres Gelder aus dem Vorjahr verplant und verabschiedet werden. 

Das Sondervermögen für die Bundeswehr von 100 Mrd. Euro wird im Urteil nicht erwähnt, weil Regierung und Opposition diese Milliarden ins Grundgesetz geschrieben haben. 

Der Bundestag wird in dieser Woche den Haushalt verabschieden. Schon vor dieser Streichung der Mittel waren die geplanten Gelder für Klimaschutz unzureichend. Jetzt ist der Klimatransformationsfonds gesperrt – er sollte über die kommendem 10 Jahre Investitionen in Klimaschutz tätigen. Finanzminister Lindner hat die Kreditermächtigung für die 60 Mrd. Euro gelöscht.

Investitionen in Klimaschutz, die Umstellung von Gebäuden auf Klimaeffizienz, der Ausbau der Schiene für besseren Bahnverkehr sind bedroht. Das darf nicht sein! Die Gelder im Haushalt müssen zur Stärkung von sozialer Sicherheit und Klimaschutz umgeschichtet werden. Die Kreditmöglichkeiten müssen ausgeschöpft und die Ausgaben für Rüstung gekürzt werden. 

Die Schuldenbremse ist eine Bremse für Investitionen und Zukunft: lösen!
Das Urteil hat Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen von Ländern und Kommunen, in denen bereits riesige Lücken in der Daseinsvorsorge gerissen sind. Bundesländer haben vergleichbar Mittel aus dem Vorjahr anders verplant und in Sonderfonds überführt. Es ist eine absurde volkswirtschaftliche Vorstellung, dass was über Generationen halten soll – wie Schulen, Turnhallen oder Schwimmbäder – aus einem Haushaltsjahr bezahlt werden müssen. 

Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, der Präsident des DIW, Marcel Fratzscher, und weitere anerkannte Ökonom*innen fordern mindestens die Aussetzung der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2024, um Investitionsspielräume zu schaffen.

DIE LINKE fordert:

  • Die Schuldenbremse muss zurückgenommen werden. Kurzfristig muss für 2024 die Notfallklausel der Schuldenbremse in Kraft gesetzt werden, um die besonderen Belastungen aus Ukraine-Krieg, Inflation und den staatlichen Ausgleichsmaßnahmen bei den Energiepreisen zu stemmen. Es muss angesichts der Notlage in Bildung, Pflege, Wohnungsnot und Klimaschutz ein verlässlicher Investitionsplan geschaffen werden. 


Einnahmen verbessern: 

  • Unser Konzept der Vermögensteuer umfasst 1 % für Vermögen oberhalb von 1 Mio. Netto-Vermögen mit progressivem Verlauf für die Superreichen. Sie bringt mindestens 60 Mrd. Euro Einnahmen für die Länder – jedes Jahr. 
    Zur Bewältigung der Krisenlasten fordern wir eine einmalige Vermögensabgabe. Sie wird einmalig erhoben, kann aber über 20 Jahre abgezahlt werden und würde über 300 Mrd. Euro einbringen.
  • Während viele Menschen bei den hohen Preisen für Energie und Lebensmittel nicht mehr wissen, wie sie über den Monat kommen, fahren die Konzerne Extraprofite ein: EON hat bis September 2023 seine Gewinne um 27% (auf 7,8 Mrd. Euro) erhöht, RWE hat die Gewinne verdoppelt (auf 3,4 Mrd. Euro). Wir fordern eine Steuer in Höhe von 90 Prozent auf die Übergewinne der Krisenprofiteure. Spanien und Griechenland haben es vorgemacht: Übergewinne können erfolgreich abgeschöpft werden. Die Übergewinnsteuer muss auf andere Bereiche ausgeweitet werden, die von Krieg und Krisen profitieren. 


Ausgaben sozial und ökologisch gerecht umschichten:

  • Die Bundesregierung verfehlt die selbstgesetzten Klimaziele schon mit der bisherigen Planung. Die Entscheidung des BVerfG darf nicht auf Kosten von Klimaschutz und einem nachhaltigen und sozial gerechten Umbau von Wirtschaft und Verkehr gehen. Klimafeindliche Subventionen müssen in größerem Umfang abgebaut werden.
  • Keine weiteren Kürzungen im Haushalt im Bereich Soziales, Gesundheit, Bildung und Erziehung, Wohnen und ÖPNV. Im Gegenteil: Hier muss mehr Geld bereitgestellt werden! Der Alltag mit Pflegenotstand, Bildungsmisere und Wohnungsnot zermürbt viele Menschen.