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Beschluss PR 2025/059

Wahl der zwölf von den bundesweiten Zusammenschlüssen zu wählenden Mitglieder für den Parteirat der Partei Die Linke

Beschluss des Parteirats vom 11. Dezember 2025 (im Umlaufverfahren)

Verfahrensvorschlag zur Wahl

Jeder bundesweite Zusammenschluss gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung ist berechtigt zwei Kandidat*innen (wobei davon mindestens eine Kandidat*in eine Frau sein muss) zu benennen.

Die Wahl wird von der Beratung der bundesweiten Zusammenschlüsse geheim durchgeführt.

  1. Jedem bundesweiten Zusammenschluss gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung stehen Stimmrechte entsprechend der Anzahl der Delegiertenmandate zu, welche dem Zusammenschluss nach § 16 Abs. 8 zufallen. Bundesweite Zusammenschlüsse gemäß § 7 Abs. 2 ohne Delegiertenmandat haben ein einfaches Stimmrecht. 
    Bei mehreren Sprecher*innen eines Zusammenschlusses sind die Stimmrechte/Stimmzettel zu gleichen Teilen zwischen diesen aufzuteilen. Nicht vollständig aufteilbare Reste fallen den Sprecher*innen in der Reihenfolge ihres Alters zu.
  2. Zuerst wird die Liste zur Sicherung der Mindestquotierung zur Wahl gestellt. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse werden alle nicht gewählten Kandidat*innen der gemischten Liste hinzugefügt. Danach wird diese Liste zur Wahl gestellt.
  3. Sowohl für die Liste zur Sicherung der Mindestquotierung als auch für die gemischte Liste können jeweils nur drei Stimmen pro zuerkanntem Stimmrecht (also pro Stimmzettel) abgegeben werden.
  4. Gewählt sind jeweils die sechs Bewerber*innen mit den höchsten Stimmzahlen. Die verbleibenden sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl stellvertretende Mitglieder.
    Bei Stimmengleicheit entscheidet das Los.